Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt das im Stadtteil Groß Medewege gelegene, bebaute Grundstück Hauptstraße 1, 3 (Gemarkung Groß Medewege, Flur 2, Flurstück 7/2 und 8/17) zu verkaufen:
Das 2.658 m² große Grundstück ist mit einem zweigeschossigen, voll unterkellerten und in traditioneller Bauweise um 1960 errichteten Wohnblock bebaut. Die Wohnfläche beträgt etwa 500 m². Das Gebäude steht seit mehreren Jahren leer und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Auf dem Grundstück befinden sich 3 Nebengebäude, die zum Teil bereits eingestürzt sind. Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB Innenbereich). Die Gartenfläche ist teilweise vermietet.
Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 90.000,-- EUR.
Zulässig ist sowohl die Sanierung des Gebäudes als auch dessen Abbruch und die Neubebauung des Grundstückes. Wenn eine Neubebauung beabsichtigt ist, ist ein Lageplan der geplanten Bebauung im Maßstab 1:1000 einzureichen.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind durch den Erwerber die Nebenkosten des Vertrages sowie die Kosten der gutachterlichen Verkehrswertermittlung zu bezahlen.
Angaben nach EnEV 2014: Baujahr Gebäude 1960; Energieträger Braunkohle, Strom-Mix; Energiebedarfsausweis; Endenergiebedarf: 536,5 kWh/(m²a).
Detaillierte Informationen zum Standort sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin bereit gestellt. Interessenten für den Erwerb eines Grundstückes werden daher gebeten, die unter dem Standort Hauptstraße 1, 3 auf der Internetseite der Stadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien unter der Rubrik Schwerin verkauft bereit gestellten Dokumente abzurufen.
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind durch den jeweiligen Erwerber die Nebenkosten des Vertrages sowie die Kosten der gutachterlichen Verkehrswertermittlung zu bezahlen.
Interessenten für den Erwerb der Grundstücke werden gebeten, Ihr Angebot innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieses Inserates an die folgende Adresse zu richten:
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin
Frau Raubold
Tel. 0385 545-1615
E-Mail: draubold@schwerin.de
Ein Verkauf der Grundstücke bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf der Grundstücke abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder die Grundstücke erneut anzubieten.