Am 26. Mai 2019 finden die Wahl zum 9. Europäischen Parlament sowie die Wahl zur Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin statt. Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt ist für das Stadtgebiet mit der Vorbereitung und Durchführung der verbundenen Wahlen betraut und u. a. für die Berufung der Wahlvorstände zuständig. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die ehrenamtliche Mitarbeit von etwa 700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den zu bildenden Wahlvorständen erforderlich.
Die Wahlbehörde wird wieder Schulungen anbieten, um alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Wahltag vorzubereiten.
Die Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen können bis zum 11. Februar gerichtet werden an:
Landeshauptstadt Schwerin
Wahlbehörde
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin
Internet: www.schwerin.de/wahlen
E-Mail: wahlhelfer@schwerin.de
Fax: 0385 545-1749
Ansprechpartner in der Wahlbehörde sind Susann Breitlauch (Tel. 545-1746) und Sophie Hentschel (Tel. 545-1747).
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u. a. die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse am Wahlabend.
Mithelfen können alle wahlberechtigten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.