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Öffentliche Auslegung des Entwurfes - Bebauungsplan Nr. 28.97.01/1 "Gewerbegebiet Lankow - Verkehrshof", 1. Änderung 01.03.2019

 © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.1.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 28.97.01/1 "Gewerbegebiet Lankow - Verkehrshof", 1. Änderung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Lankow östlich der Grevesmühlener Straße. Hauptplanungsziel des Gesamtplanes ist die Sicherung eines Gewerbegebietes. Die erste Änderung betrifft in erster Linie Änderungen im Rahmen der Neuordnung einzelner Straßenabschnitte. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 18. März bis 17. April 2019 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Bestandteil der Auslegungsunterlagen ist ein Kartierbericht, der im Schwerpunkt Auskunft gibt über Vorkommen von Brutvögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien.

Den Satzungsentwurf und die Gutachten finden Sie auch unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahmen online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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