Die Bürgertelefone der Stadtverwaltung Schwerin im Bürgerservice (545-1111) und zu Fragen der Corona-Pandemie (545-3333) sind ab 1. Juli 2020 mittwochs und freitags nur noch von 8-12 Uhr erreichbar. Montag, Dienstag und Donnerstag sind die Leitungen auch weiterhin von 8-16 Uhr besetzt.
„Wir gleichen die Servicetelefone damit wieder stärker an die Öffnungszeiten des Stadthauses an und stellen gleichzeitig auch weiterhin eine tägliche telefonische Erreichbarkeit aller Fachbereiche sicher“, sagt Hauptamtsleiter Hartmut Wollenteit.
Termin und Mundschutz sind für Besucher des Stadthauses weiterhin vorgeschrieben: Wer etwas im Stadthaus zu erledigen hat, muss sich vorher um eine Terminvereinbarung kümmern. Termine für zahlreiche Dienstleistungen können über die Terminreservierung unter www.schwerin.de/terminvergabe gebucht werden. Darüber hinaus stellen alle Fachbereiche eine telefonische Erreichbarkeit für Anfragen und Terminreservierungen sicher.
Telefonische Erreichbarkeit: |
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BürgerBüro |
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Dokumentenservice |
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Ausländerbehörde |
Für die Ausländerbehörde müssen alle bestehenden Termine neu vereinbart werden.
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Standesamt |
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Fachdienst Jugend |
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Allgemeiner Sozialer Dienst – Bereitschaftsdienst |
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Wirtschaftsförderung |
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Bauordnung |
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Fachdienst Umwelt |
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Fachdienst Ordnung |
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Fachdienst Soziales |
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Fachdienst Gesundheit |
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Fachdienst Bildung und Sport |
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Fachdienst Kulturbüro |
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Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft |
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Fachdienst Verkehrsmanagement |
Der Zugang in das Stadthaus ist weiterhin nur über den Haupteingang möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend, wenn ein Termin im Stadthaus wahrgenommen wird. Die Termine im Stadthaus sollten weiterhin möglichst nur von der direkt betroffenen Person wahrgenommen werden. Viele Dienstleistungen kann man inzwischen auch online über das Servicekonto Schwerin auf schwerin.de erledigen.