Auf der Grundlage des Erlasses des Gesundheitsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt, erlässt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin mit Wirkung vom 13. März 2020 eine Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Danach werden alle Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern in Anwendung von Bundesinfektionsschutzgesetz bis 19. April 2020 untersagt.
„Wir haben in Schwerin außerdem festgelegt, dass aufgrund des hohen Übertragungsrisikos bei bestimmten Veranstaltungsformaten auch Tanzveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Konferenzen und Messen ab 200 Besuchern bis 19. April 2020 untersagt werden“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Für alle anderen Veranstaltungen ab 200 Besucher legt die Allgemeinverfügung fest, dass diese nur nach Genehmigung des Gesundheitsamtes durchgeführt werden dürfen. Für Veranstaltungen mit weniger als 200 Besuchern soll eine eigenverantwortliche Risikobewertung durch den Veranstalter nach Maßgabe der Bewertungskriterien des Robert-Koch-Instituts erfolgen.
Der Oberbürgermeister betonte: „Jeder Veranstalter sollte in der gegenwärtigen Situation gewissenhaft entscheiden, ob er an seiner Veranstaltung festhält oder sie besser auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt bzw. absagt.“ Die Allgemeinverfügung befindet sich gegenwärtig in der Erarbeitung.