Zu der wirtschaftlich angespannten Situation durch die Corona-Pandemie informiert die Finanzverwaltung, dass auf Antrag und nach einer vereinfachten Prüfung insbesondere bei fälliger Gewerbesteuer, Übernachtungssteuer oder Vergnügungssteuer und einer pandemiebedingten Liquiditätslücke bei den Unternehmen Zahlungserleichterungen durch die Landeshauptstadt eingeräumt werden können. Unternehmen, die wegen der aktuellen Entwicklung in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, können fällige Beträge auf Antrag bis zum Jahresende 2020 gestundet oder im äußersten Fall auch erlassen werden.
Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier: „Es ist in unserem Interesse, dass die Unternehmen in der Stadt gut durch die aktuelle Krise kommen und die Arbeitsplätze erhalten werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir den Unternehmen helfen und zügig und mit Augenmaß entscheiden. Ich denke dabei an viele Einzelunternehmen, an das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie an Betriebsschließungen infolge der Corona-Pandemie, die unvorhergesehen und auch unverschuldet eingetreten sind. Die ersten Stundungen sind bereits antragsgemäß entschieden und zu den Antragstellern per Post unterwegs.“
Die formlosen Anträge richten Sie bitte an:
Landeshauptstadt Schwerin –
Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse,
Forderungsmanagement
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin