Die Finanzverwaltung der Stadt Schwerin erinnert daran, dass regelmäßig keine gesonderten Grundsteuerbescheide und Bescheide zur Gebührenumlage des Wasser- und Bodenverbandsbeitrages mehr an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmen ausgegeben werden. Gesonderte Abgabenbescheide werden nur noch verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlweise, bei der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt.
In allen anderen Fällen gilt der bisherige Mehrjahresbescheid unverändert auch für 2020. Die darin genannten Abgabenbeträge sind auch in 2020 zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen.
Die notwendige öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung und Einrichtung der Abgaben 2020 ist am 17. Januar 2020 ortsüblich im Internet unter www.schwerin.de/bekanntmachungen erfolgt.
Der Veröffentlichungstext ist außerdem noch bis zum 21. Februar 2020 im Haupteingangsbereich des Stadthauses, Am Packhof 2 - 6, als Aushang nachzulesen.