Am Donnerstag (29. Oktober 2020) ist die Corona-Ampel in der Landeshauptstadt von gelb auf orange gesprungen. Aus diesem Grund gelten bereits ab heute (Freitag, 30. Oktober 2020) weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens in der Landeshauptstadt.
- So müssen Mund-Nase-Bedeckungen auch auf Wochenmärkten und in den Einkaufzentren getragen werden.
- Zusammenkünfte und Feiern im Familien- und Freundeskreis mit mehr als 25 Teilnehmern sind in Gaststätten untersagt.
- An privaten Zusammenkünften und Feiern im Familien- oder Freundeskreis dürfen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 200 Teilnehmern und Veranstaltungen unter freiem Himmel mit über 500 Teilnehmern sind untersagt. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts.
- Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes (Speisewirtschaften und Schankwirtschaften) müssen in der Zeit von 1 bis 6 Uhr geschlossen sein.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Landeshauptstadt am 29. Oktober 2020 unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Weitere Verschärfungen treten ab Montag (2. November) im Rahmen des von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmenkatalogs in Kraft.