Müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die in wirtschaftlich schwachen Kommunen leben, künftig damit abfinden, dass ihre berechtigten Anliegen kein Gehör in der Kommunalverwaltung finden? Das ist angesichts der aktuellen Erklärung des Innenministeriums MV zu fragen, wonach das Bürgerbegehren des Schweriner Radentscheids vor allem aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Stadt nicht zulässig sei.
Nach Auffassung des Innenministeriums könne sich die Stadt Schwerin angesichts ihres hohen Schuldenstandes die Umsetzung der Ziele des Begehrens nicht leisten, begründet das Ministerium am Dienstag seine Ablehnung in einer Mitteilung.
„In § 20 der Kommunalverfassung gibt es keinen Vorbehalt, dass direkte Demokratie nur nach den Maßgaben der städtischen Finanzwirtschaft stattfinden kann“, argumentiert Oberbürgermeister Badenschier. „Natürlich dürfen die als Bürgerbegehren vorgetragenen Anliegen den städtischen Finanzrahmen nicht sprengen. Jedoch begründen erfolgreiche Bürgervoten ja gerade die Notwendigkeit, über die im städtischen Haushalt festgelegten Prioritäten neu nachzudenken und diese im Sinne des Entscheids möglicherweise auch neu zu bewerten.“
Diese Chance zur Neubewertung dürfe einem mit besonderer demokratischer Legitimation ausgestatteten Anliegen wie dem Radentscheid nicht von vornherein verwehrt werden, weil städtische Mittel im Haushalt bereits anderweitig gebunden sind, erklärte Badenschier weiter. „Auch das Innenministerium sollte den Eindruck vermeiden, dass sich wirtschaftlich schwache Kommunen mit weniger demokratischer Teilhabe begnügen müssen, als besser ausgestattete Gemeinden.“
Das Gesprächsangebot des Innenministeriums an die Stadt und die Initiatoren des Radentscheids komme nach Abschluss der Unterschriftensammlung, dem Vorliegen von 6000 Unterschriften sowie der darauf basierenden Beschlussfassung der Stadtvertretung eindeutig zu spät, hieß es aus der Stadtverwaltung.