Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 08.05.2018 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 105 "Weststadt – Nahversorgungszentrum Lessingstraße" aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 01.06.2018 bekannt gemacht. Jedoch fehlte der Hinweis auf die Innenentwicklung und die damit entfallende Umweltprüfung.
Ergänzend wird daher bekannt gemacht, dass es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und seine Aufstellung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 erfolgt.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i.V. Bernd Nottebaum