Das Gymnasium umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es vermittelt seinen Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung, die die Schüler befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Gymnasien können Förderklassen für Schüler mit besonderen Fähigkeiten führen oder als Sport- oder Musikgymnasien gestaltet sein. Diese Gymnasien können ihrem Profil entsprechende Jahrgangsstufen 5 und 6 als schulartunabhängige Orientierungsstufe und ab der Klassenstufe 7 auf die Berufsreife und Mittlere Reife bezogene Klassen führen.
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreichen die Schüler einen Schulabschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist. Die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 erwerben die Schüler mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung zum Ende der Jahrgangsstufe 10. Diese Berechtigung ist der Mittleren Reife gleichgestellt. Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 10 als Einführungsphase sowie 11 bis 12 als Qualifikationsphase. Der Unterricht findet in einer Kombination von Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht statt, der eine gemeinsame Grundbildung und individuelle Vertiefung in Schwerpunktbereichen ermöglicht und schließt mit der Abiturprüfung ab.