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Bafög

BAföG/AFBG

 © Fotolia/Stockfotos-MG

Informationen rund um das BAföG/AFBG

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich einen Überblick über das Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie zum sog. Meister-BAföG verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetztestexte nachschlagen, die nötigen Informationen für die Antragstellung erhalten und das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden. 

Wo und wie werden Leistungen nach dem BAföG/AFBG beantragt?

In der Regel ist für Schülerinnen und Schüler, die einen Antrag auf BAföG stellen möchten, das Amt in dessen Bezirk die Eltern wohnen, zuständig.
Für die Antragstellung auf Meister-BAföG ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, wo die Antragstellerin/der Antragsteller den ständigen Wohnsitz hat.
Die Leistungen auf BAföG oder AFBG sind schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern zu beantragen. Der Antrag ist von den Auszubildenden selbst zu stellen, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Die Formblätter sind im Stadthaus erhältlich.

BAföG-Rechner

Mit diesem Assistenten können Sie die Höhe Ihres BAföG-Anspruchs unverbindlich vorab berechnen. Die Formulare für die entsprechende Antragstellung auf BAföG oder AFBG können dialoggeführt ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Das BAföG - alle Infos auf einen Blick BAföG Rechner Antragsformulare
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