Der Stadtelternrat erörtert alle Fragen, die für die Schulen und deren rund 9800 Schülerinnen und Schüler der kreisfreien Stadt von besonderer Bedeutung sind. Die Aufgaben des Stadtelternrats sind im Schulgesetz M-V geregelt. So er hat darauf zu achten, dass die Belange aller im Gebiet vorhandenen Schularten angemessen berücksichtigt werden. (§ 89 (3) SchulG M-V) Dieses Gremium festigt und vertieft das Vertrauen zwischen der Landeshauptstadt als Schulträger, dem zuständigen staatlichen Schulamt-Schwerin und allen Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern. Es steht Wünschen, Anregungen und Vorschlägen der Erziehungsberechtigten zur Gestaltung der Schullandschaft in Schwerin beratend zur Seite und unterbreitet diese den zuständigen Stellen der Schulverwaltung und dem zuständigen staatlichen Schulamt. Weiterhin vertritt dieses Gremium die Belange der Erziehungsberechtigten der jeweiligen Schulart der Stadt Schwerin im Landeselternrat M-V.
Wahl
Der Stadtelternrat (StER) aller Schulen der Landeshauptstadt Schwerin hat sich am 2. November 2015 mit seiner Neuwahl für die nächsten zwei Schuljahre neu konstituiert. Von den 28 im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, haben 21 Schulelternräte unter der Beachtung der Regularien der Schulmitwirkungsverordnung an dieser Wahl teilgenommen.
Auf seiner konstituierenden Sitzung wurde ein neuer Vorstand mit 12 Elternvertretern gebildet. Zum Vorsitzenden wurde Rainer Schiffel wiedergewählt. Als Stellvertreter wurden Christine Zapfe und Andreas Schreiber benannt. In den Landeselternrat MV wurden des Weiteren 12 Delegierte entsandt.
Kontakt
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport
z. H. Stadtelternratsvorsitzender Rainer Schiffel
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel.: +49 385 20840970
Mobil : +49 171 7831832