Nicht nur die Teilnahme am Unterricht und an Schulprüfungen ist an Schulen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich. Das gilt in der Regel auch für die Lernmittel u.a. für Schulbücher. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 54 Absatz 2 des Schulgesetzes M-V. Dennoch bestehen regelmäßig Unklarheiten über den jährlichen maximalen Kostenbeitrag von bis zu 30,68 €, den Schulen erheben können. Hier erläutern wir, was unter die Lernmittelfreiheit fällt.