Die Landeshauptstadt Schwerin besitzt das Nutzungsrecht an der kommunikativen Klammer "Lebenshauptstadt Schwerin" und stellt diese in Schwerin geschäftsansässigen Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches kostenfrei für ihre Unternehmenskommunikation, Marketingaktivitäten, Geschäftspapiere und Internetseiten zur Verfügung.
Die Anwendung der kommunikativen Klammer "Lebenshauptstadt Schwerin" erfolgt ausschließlich nach den festgelegten Gestaltungsrichtlinien.
Jede Inanspruchnahme der kommunikativen Klammer "Lebenshauptstadt Schwerin" für politische Zwecke, insbesondere durch politische Parteien oder Organisationen bzw. für politische Werbung, ist untersagt. Die kommunikative Klammer "Lebenshauptstadt Schwerin" darf nur im verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen verwendet werden.
Auf Verlangen der Landeshauptstadt Schwerin müssen die nutzenden Unternehmen ihr berechtigtes Interesse an der Nutzung der kommunikativen Klammer "Lebenshauptstadt Schwerin" nachweisen. Die Weitergabe der kommunikativen Klammer "Lebenshauptstadt Schwerin" an Dritte ist untersagt.
Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich jederzeit die Untersagung einzelner Nutzungen der kommunikativen Klammer "Lebenshauptstadt Schwerin", insbesondere bei Nutzungen abweichend von den vorgenannten Bedingungen, ausdrücklich vor.