Das Entnehmen von Wasser aus einem Oberflächengewässer und/oder aus dem Grundwasse ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Gewässerbenutzung und erfordert eine Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde.
Mit dem bereitgestellten Formular ist vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag zu stellen. Für das geförderte Wasser wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Wasserentnahmeentgelt erhoben
Wasser kann in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck und zur Speisung von Viehtränken ohne Erlaubnis aus einem Oberflächengewässer entnommen werden. Die Entnahme sonstiger Stoffe aus einem Gewässer (z. B. Sand) ist jedoch erlaubnispflichtig.
Für Entnahmen aus dem Schweriner See, dem Ziegelinnensee und Ziegelaußensee sowie dem Heidensee (alle Gewässer I. Ordnung) ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) zuständig.
Antrag auf Entnahme von Wasser aus einem Gewässer/Grundwasser