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Stegentwick­lungskonzept Ostorfer See

Stegentwicklungskonzept Ostorfer See

 © Dr. Hauke Behr

Die Stadtvertretung hat 2021 beschlossen, dass ein Stegentwicklungskonzept für alle Seen im Schweriner Stadtgebiet erstellt werden soll. Schon 2020 hat die Umweltverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin ein erstes Konzept für den Ostorfer See in Auftrag gegeben.
Mit dem Stegentwicklungskonzept soll die Datenlage für künftige Genehmigungsverfahren verbessert werden, so dass sowohl Entscheidungsträger als auch Stegesitzer und Interessenten eine bessere Informationsgrundlage erhalten und Entscheidungen über die Zulässigkeit von Stegen erleichtert werden.
Das hiermit vorgelegte Stegentwicklungskonzept basiert auf einer detaillierten Bestandsaufnahme der vorhandenen Stege und ergänzender Informationen und soll eine mit Detailinformationen unterlegte Übersicht über die Bestandssituation sowie eine Orientierungshilfe für Ermessensentscheidungen zu Steganlagen bieten, um mehr Rechtssicherheit für Entscheidungen und mehr Transparenz für Antragsteller herzustellen.
Das Stegentwicklungskonzept hat den Charakter einer ermessenslenkenden und norminterpretierenden gutachterlichen Empfehlung für Einzelfallentscheidungen der zuständigen Genehmigungsbehörde.

 

Tabelle mit Links zum download von Text und Karten des Stegentwicklungskonzeptes (Planung u. Ökologie 2022,  i. A. Landeshauptstadt Schwerin):

Text / Karte Inhalt Link
Text Entwurf Stegentwicklungskonzept Ostorfer See Text Stegentwicklungskonzept
Karte 1
Bestand Steganlagen
Karte 1
Karte 2 Uferbiotoptypen Karte 2
Karte 3 Uferbewertungen Karte 3
Karte 4 Zielkategorien Stegentwicklung Karte 4

Umgeben ist der See von den Stadtteilen Ostorf, Görries, Neumühle, Weststadt, Feldstadt, Gartenstadt und Krebsförden.

Der gesamte See befindet sich im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern und wird von der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern verwaltet.

Der Ostorfer See ist Erholungsraum und zugleich Standort vieler geschützter Biotope sowie Lebensraum einiger gefährdeter und geschützter Pflanzen- und Tierarten.
Der Erhalt des hoch- bis sehr hochwertigen Landschaftsbildraumes Ostorfer See, inklusive seiner naturnahen Uferbereiche, ist ein wichtiges Teilziel des aktuellen Landschaftsplans der Landeshauptstadt Schwerin (2022).

Die Ziele des Naturschutzes mit den Interessen des Allgemeinwohls zu vereinbaren, bildet einen wichtigen Bestandteil des Konzeptes. Zur Ableitung der Zielplanung des Stegentwicklungskonzeptes werden auf Grundlage der Bestandsaufnahme bestehende Konflikte analysiert und bewertet.
Eine wesentliche Aufgabe dieses Konzeptes liegt in konkreten Maßnahmenempfehlungen zum Schutz und zur Entwicklung auch an diesem Schweriner See bedrohter Wasserschilfbestände (LHS SN 2018 Röhrichtschutz-Grobkonzept), die u. a. durch Steganlagen und deren Erweiterungen stark gestört werden.
Unter Berücksichtigung von Natur-, Umwelt- und Gewässerschutz, Aspekten der Naherholung, der öffentlichen Zugänglichkeit für die Bevölkerung und übergeordneten Planungen werden Uferabschnitte definiert, auf Steganlagen bezogene Entwicklungsziele für die Wasser- und Uferflächen abgeleitet und für die jeweiligen Uferabschnitte konkrete Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Dabei ist das Konzept trotz der erhobenen und bewerteten Detailinformationen nicht als strikte Maßgabe, sondern als Übersicht im Sinne eines Leitbildes zu verstehen. Ein Genehmigungsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden, eine Einzelfallprüfung wird immer erforderlich bleiben und kann im Ergebnis von den auf Uferabschnitte bezogenen Handlungsempfehlungen abweichen.

Am 07.11.2022 hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin nach ersten Diskussionen in Fachausschüssen und Ortsbeiräten dieses Konzept zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird konkrete Schritte zur Umsetzung von Empfehlungen dieses Pilotprojektes am Ostorfer und an anderen Seen bis Anfang 2023 entwickeln und zur Diskussion stellen.

Bei Interesse können im Fachdienst Umwelt einzelne, jeweils 400-1300 m lange Ufer-Abschnittsteckbriefe (15 x für den Unteren Ostorfer See und 5 x für den Oben Ostorfer See) mit Angaben zu geschützten Uferbiotopen, Steganlagen und kurzen Handlungsempfehlungen zur Stegentwicklung abgerufen werden.

Orientierungssätze aus Urteil zu Störwirkungen einer Steganlage (OVG BBG 2018; AZ: OVG 11 N 104.15)

  1. Die Existenz eines Steges beeinträchtigt einen vorhandenen Schilfgürtel erheblich und nachhaltig, weil dieser die Schließung des Schilfgürtels verhindert und dadurch die Wiederherstellung des Röhrichts als Lebensraum für wichtige Arten, dem der gesetzliche Biotopschutz dient, stört und zudem als naturfremde Anlage das Landschaftsbild des naturnahen Sees beeinträchtigt.
  1. Die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des „Lebensraums" Röhricht für die darauf angewiesenen Tier- und insbesondere auch Vogelarten (vgl. die Auflistung in Ziffer 1.2 der BiotopschutzVO (juris: BiotopV BB)) ist fachwissenschaftlich unstreitig und hängt auch nicht davon ab, ob es sich bei den auf diesen Lebensraum angewiesenen Vögeln um ausgewählte und besonders wichtige Arten handelt.

Weitere Informationen zu Röhrichtschutzbelangen an Schweriner Seen erhalten Sie über folgenden Link:

Röhrichtschutz an Schweriner Seen Verordnung Landschaftsschutzgebiet Ostorfer See und Fauler See 2021 mit Karten
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Frau Carolin Schröder
• Gewässerausbau und bauliche Anlagen an Gewässern
• Gewässerschutzprojekte
• Wasserverkehrsbehörde
Raum: 2.044

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Frau Susanne Sabadil
Leiterin
Raum: 2.071

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Umwelt

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin