Abwasser ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Die Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen
und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der
Abwasserbeseitigung. Zur Abwasserbeseitigung gehört auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden
Schlamms.
Das Gemisch aus Schmutz- und Niederschlagswasser nennt man Mischwasser. In der Mischwasserkanalisation leitet ein einziger Kanal alles Abwasser, also vor allem Schmutzwasser aus den Haushalten und Niederschlagswasser, zur Kläranlage ab. Im Gegensatz zur Mischkanalisation führen in einer Trennkanalisation zwei Kanäle Schmutz- und Niederschlagswasser gesondert ab. Häusliches Abwasser entsteht im Wesentlichen durch die Nutzung der Sanitäranlagen (WC, Dusche, Bad) sowie die Küchennutzung (Abwaschwasser, Spül-/Waschmaschine).
Die Abwasserbeseitigung obliegt den Gemeinden, also auch der Landeshauptstadt Schwerin. Sie haben das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Stadt Schwerin bedient sich hierfür eines Eigenbetriebes - der Schweriner Abwasserentsorgung (SAE). Die Beseitigungspflicht umfaßt bei Kleinkläranlagen auch das Entleeren und Transportieren des anfallenden Schlammes und bei abflußlosen Gruben das Entleeren und Transportieren des Grubeninhaltes. Die Details hierzu sind in der Schweriner Abwassersatzung geregelt.
Wer Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten will, benötigt die Zustimmung der SAE sowie eine Indirekteinleitgenehmigung der zuständigen Wasserbehörde beim Anfall von bestimmtem gewerblichem Abwasser.
Wer Abwasser in ein Gewässer (Grundwasser, Oberflächengewässer) oder den Untergrund, z. B. über eine Kleinkläranlage einleiten will, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. Hierfür kann in bestimmten Fällen eine Abgabe erhoben werden.
Formulare: