Man unterscheidet häusliches und gewerbliches (nichthäusliches/industrielles) Abwasser, Schmutzwasser, Mischwasser und Niederschlagswasser. In der Mischwasserkanalisation leitet ein einziger Kanal alles Abwasser, also vor allem Schmutzwasser aus den Haushalten und Niederschlagswasser, zur Kläranlage ab. Das Gemisch aus Schmutz- und Niederschlagswasser nennt man Mischwasser. Im Gegensatz zur Mischkanalisation führen in einer Trennkanalisation zwei Kanäle Schmutz- und Niederschlagswasser gesondert ab. Häusliches Abwasser entsteht im Wesentlichen durch die Nutzung der Sanitäranlagen (WC, Dusche, Bad) sowie die Küchennutzung (Abwaschwasser).
Wer Abwasser in ein Gewässer (Grundwasser, Oberflächengewässer) oder den Untergrund, z.B. über eine Kleinkläranlage einleiten will, muß eine Erlaubnis bei der Wasserbehörde beantragen. Hierfür wird in bestimmten Fällen eine Abgabe erhoben.
Die Abwasserbeseitigung obliegt den Gemeinden, also auch der Landeshauptstadt Schwerin. Sie haben das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Stadt Schwerin bedient sich hierfür eines Eigenbetriebes - der Schweriner Abwasserentsorgung (SAE) . Die Beseitigungspflicht umfaßt bei Kleinkläranlagen auch das Entleeren und Transportieren des anfallenden Schlammes und bei abflußlosen Gruben das Entleeren und Transportieren des Grubeninhaltes.
Die Details sind in der Abwassersatzung geregelt.
- Alle Einleiter in die öffentliche Kanalisation benötigen eine Zustimmung der Schweriner Abwasserentsorgung.
- Eine Indirekteinleitgenehmigung der Wasserbehörde benötigt, wer bestimmtes gewerbliches Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten will.