Präsentation in der Öffentlichkeit
Seit den Beschlüssen der Stadtvertretung ist die Landeshauptstadt Schwerin als eine von vier pestizidfreien Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (ca. 250 in ganz Deutschland) auf den Seiten des BUND gelistet. Daneben wird auf www.schwerin.de/pestizidfrei (diese Seite) über die Hintergründe und die Fortschritte auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune informiert.
Öffentliche Plätze, Parks und Friedhöfe
Auf den von den Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) bewirtschafteten Flächen, darunter fallen öffentliche Plätze, Parks, Friedhöfe, etc., werden seit etlichen Jahren keine Pestizide mehr eingesetzt. Ebenso werden im PEFC-zertifizierten Stadtwald weder Glyphosate noch andere Pestizide verwendet.
Landwirtschaftliche Pachtflächen
Der Ausstieg aus chemisch-synthetischen Pestiziden auf landwirtschaftlichen Pachtflächen der Landeshauptstadt kann aufgrund bestehender Pachtverträge nicht sofort umgesetzt werden. Im Rahmen der laufenden Verträge und über teils freiwillige Vereinbarungen soll der Pestizideinsatz, auf noch nicht ökologisch bewirtschafteten Flächen, stufenweise reduziert werden. Erste Gespräche dazu wurden bereits mit den größten Pächtern geführt.
Straßenbahntrassen der NVS
Der Einsatz von Pestiziden zur Unterhaltung von Straßenbahntrassen kann nicht sofort eingestellt werden. Zum einen bedarf die Umstellung auf alternative Lösungen, z.B. thermische Behandlung oder Umwandlung in Rasenflur, einer gewissen Vorlaufzeit, um die notwendigen Investitionen zu tätigen. Die Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) arbeitet jedoch bereits an alternativen Lösungen, welche ab 2019 den teilweisen oder gar vollständigen Verzicht auf Pestizide erlauben soll.
Bereits bestehendes Pestizidverbot für Flächen außerhalb von Landwirtschaft und Gärten
Der Pestizideinsatz auf nicht-landwirtschaftlichen bzw. nicht-gärtnerischen Flächen war schon vor den Beschlüssen der Stadtvertretung und ist auch weiterhin generell verboten. Hier spielt auch die Art des Mittels keine Rolle. Bei jedem ungenehmigten Einsatz drohen Bußgelder. Nur das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) - Dezernat Regionaldienst Schwerin, welches auch für die Ahndung von ungenehmigten Einsätzen im Stadtgebiet zuständig ist, kann hier Ausnahmen erteilen. Generell werden Ausnahmen jedoch nur erteilt, wenn Sicherheitsaspekte, wie z.B. bei Umspannwerken oder in Seuchenfällen eine Rolle spielen. Daneben wurde jedoch auch der NVS für die Pflege ihrer Schottergleisbette der Pestizideinsatz genehmigt, da hier lange Zeit keine Alternativen zur Verfügung standen. Ausgenommen von der Regulierung durch das LALLF ist die Deutsche Bahn, welche eigenständig über den Pestizideinsatz auf ihren Gleisbetten entscheiden darf.