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Öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung der Schweriner Seenufer

Im Jahr 2007 wurde eine Bestandsaufnahme der großen Seen im Schweriner Stadtgebiet zu Möglichkeiten bzw. Einschränkungen der öffentlichen Zugänglichkeit und Nutzung ihrer Uferbereiche durchgeführt. Außerdem wurden für die Uferzonen der Seen Schwerpunktfunktionen ermittelt.

In die Untersuchung zur öffentlichen Zugänglichkeit und Nutzung sowie zu den Schwerpunktfunktionen wurden die folgenden Seen einbezogen:

• Schweriner Innen- und Außensee
• Neumühler See
• Medeweger See
• Ziegelinnen- und Ziegelaußensee
• Heidensee
• Lankower See
• Ostorfer See
• Fauler See

 Beim Schweriner Innen- und Außensee sowie beim Neumühler See wurden nur die Uferzonen im Stadtgebiet berücksichtigt.

Untersuchungsbereich war jeweils landseitig die 100 m – Uferschutzzone gemäß §19 Landesnaturschutzgesetz unter Berücksichtigung der Übergangszone des Gewässers mit Röhrichten, Stegen, und Bootshäusern.

 Schwerpunktfunktionen im Bereich der Seeuferzonen ergeben sich aus der derzeitigen Nutzungssituation und den natürlichen Bedingungen unter Einbeziehung bestehender Schutzerfordernisse.
 Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage von Indikatoren.

Schweriner Innensee mit Burgsee und Beutel

Der Schweriner See ist das größte Stillgewässer im Schweriner Stadtgebiet und weist demnach auch die längste Uferzone auf.
Die Uferzonen des Schweriner Innensees erstrecken sich vom eher ländlich geprägten Stadtteil Mueß im Südosten über die dicht bebaute Innenstadt und die sehr naturnahen Bereiche des Schelfwerder sowie des Wickendorfer Moores bis zum Paulsdamm im Norden. Die öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Uferzonen ist dementsprechend sehr unterschiedlich.



 
Uferweg Mueß©Landeshauptstadt Schwerin

Bildzoom Uferweg Mueß
 Von der Stadtgrenze in Mueß an der Einmündung des Störkanals wird der Uferbereich bis zum Reppin durch Kleingärten, private Stege und Bootshäuser geprägt. Die öffentliche Zugänglichkeit beschränkt sich hier weitgehend auf eine zwar durchgängige, teilweise aber relativ schlechte Wegeverbindung. Am Reppin unterhalb der Burg gibt es eine öffentliche Badestelle. Im Bereich der Ortslage Mueß ist die Uferzone durch private Nutzungen (Kleingärten, Hausgärten, Gewerbe) nicht mehr öffentlich zugänglich.
Von der Mueßer Bucht bzw. Zippendorf bis zum Schlosspark erschließt dann der Franzosenweg den Uferbereich mit zahlreichen Aufenthaltsflächen für die (Nah-) Erholung (Zippendorfer Strand, Badeanstalt Kalkwerder, Adebars Näs etc.)

Im Innenstadtbereich ist die öffentliche Zugänglichkeit der Uferzonen im Bereich der Schlosspromenade zwar gegeben, der Erholungswert wird durch angrenzende, stark befahrene Straßen (Graf-Schack-Allee, Werderstraße) aber gemindert.

Im Bereich der Werdervorstadt wird die Uferzone durch Kleingärten, Bootshäuser und wassergebundenes Gewerbe dominiert. Dementsprechend ist die öffentliche Zugänglichkeit stark eingeschränkt, eine Erlebbarkeit des Gewässers überwiegend unmöglich. Aufenthaltsmöglichkeiten bestehen lediglich in einer kleinen, wenig attraktiven Badestelle in Verbindung mit einem Spielplatz unterhalb der Straße »Am Werder«.


 
Badestelle Schelfwerder ©Landeshauptstadt Schwerin

Bildzoom Badestelle Schelfwerder
 Im Bereich Schelfwerder und Wickendorfer Moor ist die öffentliche Zugänglichkeit der Uferzonen zwar nicht durch private Nutzungen eingeschränkt, aufgrund der natürlichen Bedingungen ist insbesondere im nördlichen Abschnitt eine Nutzung der Uferbereiche aber weitgehend ausgeschlossen. Lediglich eine Badestelle am südlichen Uferabschnitt des Schelfwerders ermöglicht den Zugang zum See.

Der gesamte Innensee einschließlich angrenzender naturnaher Uferzonen (Reppin, Ostorfer Hals, Schelfwerder, Wickendorfer Moor etc.) ist Teil des Landschaftsschutzgebietes »Schweriner Innensee und Ziegelaußensee« sowie des EU-Vogelschutzgebietes »Schweriner Seen«. Darüber hinaus befinden sich an verschiedenen Uferabschnitten gesetzlich geschützte Biotope (z.B. Röhrichte, Bruchwälder)

 Karten

Seeufer Öffentliche Zugänglichkeit Schwerpunktfunktion
Schweriner Innensee  Abschnitt Mueß bis Zippendorf  Abschnitt Mueß bis Zippendorf
 Abschnitt Zippendorf bis Kalkwerder  Abschnitt Zippendorf bis Kalkwerder
 Abschnitt Kalkwerder bis Stangengraben  Abschnitt Kalkwerder bis Stangengraben
 Abschnitt Stangengraben bis Schelfwerder  Abschnitt Stangengraben bis Schelfwerder
Abschnitt Schelfwerder bis Paulsdamm Abschnitt Schelfwerder bis Paulsdamm
Schweriner Außensee

Der Schweriner Außensee liegt weitgehend außerhalb des Stadtgebietes. Nur die südwestlichen Uferzonen des Sees befinden sich teilweise innerhalb der Stadtgrenzen.
Eine öffentliche Zugänglichkeit der Uferzonen im Stadtgebiet ist lediglich im Bereich der Ortslage Wickendorf gegeben. Unterhalb des neuen Wohngebietes sind auch Aufenthaltsflächen für die Erholungsnutzung vorhanden. Mit Ausnahme der Badestelle ist hier der direkte Zugang zum Wasser durch einen vorgelagerten Bruchwald (gesetzlich geschütztes Biotop) eingeschränkt. Die Uferzone im Bereich des Wickendorfer Moores ist aufgrund der natürlichen Bedingungen weitgehend unzugänglich, außerdem unterliegt der Bereich ebenfalls den Schutzvorschriften des Landschaftsschutzgebietes »Schweriner Innensee und Ziegelaußensee« sowie des EU-Vogelschutzgebietes »Schweriner Seen«. 

Karten

Neumühler See

Die Uferzonen des Neumühler Sees im Stadtgebiet sind weitgehend öffentlich zugänglich.

Ein öffentlicher Weg erschließt die Uferzonen des Neumühler Sees fast vollständig für die Erholungsnutzung. Einschränkungen ergeben sich allerdings durch den streckenweise schlechten Zustand des Weges (schmaler Pfad ohne Befestigung) und noch innerhalb der 100m – Zone angrenzende intensive Nutzungen, wie das Gewerbegebiet Sacktannen auf der Westseite, die Wochenendhaussiedlung und die intensive Ackernutzung auf der Ostseite.  
Uferweg Westufer©Landeshauptstadt Schwerin

Bildzoom Uferweg Westufer
 
Weiterhin ist die Begehbarkeit teilweise durch die steile, dicht bewaldete Uferböschung eingeschränkt.

Öffentlich nutzbare Aufenthaltsflächen am Wasser sind kaum vorhanden. Weitere Einschränkungen ergeben sich durch verschiedene Schutzvorschriften des Naturschutz- und Wasserrechts. Der Neumühler See einschließlich der bewaldeten Uferböschung ist FFH-Gebiet  und Landschaftsschutzgebiet nach Naturschutzrecht. Der Landschaftsschutz umfasst darüber hinaus die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie den Friedrichsthaler Forst. Weiterhin liegt der See innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes (Schutzzonen II und IIIa), da im Bereich des Ostufers Brunnen zur Trinkwassergewinnung liegen.

  Karten

Seeufer Öffentliche Zugänglichkeit Schwerpunktfunktionen
Neumühler See Nördlicher Abschnitt Nördlicher Abschnitt
Mittlerer Abschnitt Mittlerer Abschnitt
Südlicher Abschnitt Südlicher Abschnitt
Medeweger See

Die Uferzonen des Medeweger Sees sind weitgehend unzugänglich.


Die öffentliche Zugänglichkeit der Uferzonen des Medeweger Sees wird vor allem durch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt. Zum Teil schließen auch die natürlichen Bedingungen eine Nutzung der Uferzone aus. Dies betrifft insbesondere den Bereich des Seckbruchs im Nordwesten, ein Feuchtgebiet mit gesetzlich geschützten Biotopen, sowie die Südspitze des Sees mit dem Auslauf in den Aubach. Zuwegungen bestehen lediglich im Bereich des »Biohofes Medewege«. Der See einschließlich der Uferzone und der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ist Teil des Landschaftsschutzgebietes »Schweriner Innensee und Ziegelaußensee« sowie eines Trinkwasserschutzgebietes (Schutzzonen II und IIIa).

  Karten

Seeufer Öffentliche Zugänglichkeit Schwerpunktfunktionen
Medeweger See Nördlicher Abschnitt Nördlicher Abschnitt
Südlicher Abschnitt Südlicher Abschnitt
Ziegelinnensee und Heidensee

Die Uferzonen des Ziegelinnensees sind durch öffentliche Grünanlagen in Wassernähe in großen Teilen öffentlich zugänglich. Dagegen dominieren in den Uferbereichen des Heidensees private Nutzungen.

Ziegelinnensee


Eine durchgängige, sehr gute Wegeverbindung erschließt das Westufer des Ziegelinnensees mit seinem park- bzw. waldartigen Gehölzbestand unterhalb der Hausgärten der Wohnbebauung an der Dr.-Hans-Wolfstraße, die sich allerdings noch in der 100m – Uferschutzzone befindet.


 
Uferweg Westseite©Landeshauptstadt Schwerin

Bildzoom Öffentlicher Uferweg Westseite
 
Eine größere Grünfläche mit Badestelle befindet sich kurz vor der Möwenburgstraße. Am Nordufer unterbricht direkt hinter der Straßenbrücke zunächst eine Baustelle die Durchgängigkeit und den Zugang zum Wasser. Nach der Errichtung eines größeren mehrgeschossigen Wohngebäudes ist hier die Fortführung eines Uferweges im Rahmen einer kleinen Grünfläche geplant, der ösltich davon an den bestehenden Uferweg anschließen wird.

Der nördliche Abschnitt des Ostufers ist als Uferpromenade vor den neu entstandenen Stadtvillen gestaltet. Im Bereich des südlich angrenzenden neuen Wohngebietes auf dem ehemaligen Brauereigelände wird über einen neuen Uferweg die Verbindung zum Südufer an der Knaudtstraße hergestellt.
 
Das Südufer ist durch eine Wegeverbindung innerhalb einer öffentlichen Grünfläche erschlossen.

 

Heidensee

Die Uferzonen des Heidensees sind geprägt durch private Kleingarten- und Wohnnutzung sowie durch Wassersportanlagen (Bootshäuser, Marina).


 
Marina am Nordufer©Landeshauptstadt Schwerin

Bildzoom Marina am Nordufer
 
Die öffentliche Zugänglichkeit bzw. Nutzung ist dadurch stark eingeschränkt. Abschnittsweise sind Wege in Gewässernähe, insbesondere am Westufer, zwar vorhanden, eine Durchgängigkeit ist aber nicht gegeben und ein Zugang zum Wasser überwiegend unmöglich.

Darüber hinaus wird die Durchgängigkeit im Bereich des West- und des Ostufers durch den Werderkanal bzw. den Stangengraben unterbrochen. Für eine Querung des Werderkanals muss die Straßenbrücke im Verlauf der Güstrower Straße genutzt werden, der Stangengraben auf der Ostseite ist unpassierbar, da eine Brücke nicht vorhanden ist. Damit fehlt auch eine durchgängige Wegeverbindung aus der Werdervorstadt in den Schelfwerder. Im Uferbereich befinden sich insbesondere um die Einmündungen von Stangengraben und Werdekanal gesetzlich geschützte Biotope nach §20 Landesnaturschutzgesetz.

 

 

Karten

Ostorfer See

Der Ostorfer See teilt sich in einen oberen See westlich und einen unteren See östlich der Rogahner Straße. Die Uferzonen beider Seen sind nur abschnittsweise öffentlich zugänglich.

Oberer Ostorfer See Nordwestufer
 
Die Uferzonen des oberen Ostorfer Sees sind durch private Kleingarten- bzw. Wohnnutzung und teilweise durch die natürlichen Bedingungen nur sehr eingeschränkt öffentlich zugänglich. Eine durchgängige Wegeverbindung entlang des Gewässers gibt es nur im nördlichen Teil.  An der Nordspitze befindet sich innerhalb einer Kleingartenanlage auch die einzige öffentliche Badestelle mit Aufenthaltsflächen. Naturnahe Bereiche mit einem hohen Anteil geschützter Biotope dominieren die Uferzone insbesondere am Einlauf des Nuddelbachs in den See sowie um den östlich angrenzenden Grimke See.


 

 


 
Öffentlicher Weg Ostufer©Landeshauptstadt Schwerin

Bildzoom Öffentlicher Weg Ostufer
 
Der wesentlich größere, untere Ostorfer See erstreckt sich von der südlichen Innenstadt bis zum Stadtteil Krebsförden. Eine durchgängige Wegeverbindung in Gewässernähe erschließt insbesondere die Uferzone des nördlichen Teils, deren Erholungswert allerdings durch angrenzende, stark befahrene Straßen (Ostorfer Ufer, Ludwigsluster Chaussee) beeinträchtigt wird.


Die Uferzonen der Halbinseln Krösnitz und Dwang sind insbesondere durch private Garten- und Kleingartennutzungen im Uferbereich nur sehr eingeschränkt öffentlich zugänglich. Vor allem auf der Krösnitz befinden sich vorhandene Wege in Ufernähe auch in einem sehr schlechten Zustand.
 
Uferpfad Krösnitz©Landeshauptstadt Schwerin

Bildzoom Uferpfad Krösnitz
 
Der südliche Teil des Sees besitzt längere, öffentlich zugängliche Uferabschnitte mit Badestellen vor allem im Stadtteil Krebsförden am Rande der Wochenendhaussiedlung. Überwiegend unzugänglich sind die Uferzonen dagegen in den Stadtteilen Gartenstadt sowie Görries. In Görries ermöglicht eine privat betriebene öffentliche Badeanstalt am Kaspelwerder in den Sommermonaten den Zugang und die Erholungsnutzung am See. Naturnahe Uferzonen mit gesetzlich geschützten Biotopen schränken die öffentliche Zugänglichkeit der Uferzonen insbesondere an der Krebsbachmündung, nördlich der Neubausiedlung Krebsförden-Dorflage und im südlichen Teil der Krösnitz ein.
Der gesamte Ostorfer See mit den angrenzenden, naturnahen Verlandungszonen ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes »Schweriner Seenlandschaft«
 

 Karten

Seeufer Öffentliche Zugänglichkeit Schwerpunktfunktionen
Ostorfer See Oberer See Oberer See
Unterer See Nordteil Unterer See Nordteil
Unterer See Südteil Unterer See Südteil
Fauler See


Die Uferzonen des Faulen Sees sind bis auf kleine Abschnitte am Paulshöher Weg durch eine sehr gute Wegeverbindung erschlossen. Darüber hinaus gibt es am Nord- und am Südufer Aufenthaltsflächen für die Naherholung mit integrierten Spielplätzen. Der See ist ebenfalls Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes »Schweriner Seenlandschaft«.

 

Karten

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