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Ostorfer See und Fauler See

LSG Ostorfer und Fauler See (2021)

Wasserröhricht Südufer Unterer Ostorfer See © Landeshauptstadt Schwerin/Dr. Hauke Behr

2021 wurde von der Unteren Naturschutzbehörde Schwerin die alte LSG-VO aus dem Jahr 1958 für die Bereiche Ostorfer See und Fauler durch eine neue Landschaftschutzgebiets-Verordnung auf einer Fläche von 478 ha ersetzt.

Als Schutzzwecke gelten hier insbesondere die Erhaltung und Entwicklung

1. der naturnahen und unverbauten Ufer des Ostorfer, Grimke und Faulen Sees mit ihren
Feuchtwiesen, Bruchwäldern und sonstigen Verlandungszonen,

2. insbesondere des Krebsbaches und des Nuddelbaches mit seinen naturnahen
Überflutungsbereichen durch Rückbau- und Renaturierung von Kleingartenanlagen an
den Gewässern,

3. wertvoller Biotopkomplexe auf der Halbinsel Krösnitz und in der Krebsbachniederung;

4. der besonders gekennzeichneten, südlich gelegenen Gewässerschutzzonen am
Ostorfer See mit ihren bis 100 Meter breiten Schwimmblattgesellschaften und
Röhrichten. Gekennzeichnet werden diese durch dichte Bestände der Weißen Seerose
und Großer Mummel. Beeinträchtigungen sollen hier weitestgehend reduziert werden,

5. der wertvoller Vogelbrut- und Rastbestände auf einer weitgehend störungsfreien Insel
Tannenwerder im Ostorfer See, einschließlich einer 30m breiten Gewässerschutzzone;

6. der Graureiherkolonie in Krebsförden.

 

Verordnung Landschaftsschutzgebiet Ostorfer See und Fauler See 2021 mit Karten
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