Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin wurden die ersten 40 Naturdenkmale am 29. Juli 1958 vom Rat der Stadt Schwerin durch Beschlüsse zur „Erklärung von Einzelgebilden der Natur zu Naturdenkmalen der Stadt Schwerin“ unter Schutz gestellt. Weitere Beschlüsse zur „Erklärung von Einzelgebilden der Natur zu Naturdenkmalen der Stadt Schwerin“ hat der Rat der Stadt Schwerin in den Jahren 1962, 1964, 1966, 1977 und 1981 gefasst. 1991 wurde die mit etwa 80 Naturdenkmalen übernommene Liste geprüft. Hierbei konnten mehrere der als Naturdenkmal ausgewiesenen Bäume nicht mehr aufgefunden bzw. räumlich zugeordnet werden. Geeignetes Kartenmaterial mit den Standorten war in einigen Fällen nicht mehr vorhanden. Eine Orientierung war lediglich an Standortbeschreibungen oder Angaben zur Straße bzw. zum Grundstück sowie Fotos möglich. Seit 1991 mussten weitere Naturdenkmale aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden, andere sind abgestorben oder umgebrochen. Aktuell sind in Schwerin noch 51 Naturdenkmale vorhanden.
Mit der Naturdenkmalverordnung werden Bäume, Baumgruppen, Hecken und Alleen unter Schutz gestellt. Es handelt sich meist um besonders alte, seltene oder ortsbildprägende Strukturen, an deren Beispiel auf die Bedeutung des Natur- und Artenschutzes aufmerksam gemacht werden kann. Gerade diese Gehölze sind wichtiger Lebensraum und Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Somit tragen die Naturdenkmale auch zur Sicherung der biologischen Vielfalt bei.
Naturdenkmalverordnung