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Vogelschutz und Gehölzschnitt

Artenschutz und Gehölzschnitt

 © Landeshauptstadt Schwerin/Harald Fuchs

Der Schnitt von Bäumen und Hecken unterliegt auch im Siedlungsbereich, z.B. in Gärten und Grünanlagen, artenschutzrechtlichen Beschränkungen. Zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten

- Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen

- Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze

abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Voraussetzung ist, dass keine besonders und streng geschützte Arten beeinträchtigt werden, d.h. dass keine Tiere oder deren Entwicklungsformen getötet, verletzt, gestört oder deren Lebensstätten zerstört werden.

Rechtsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5 Nr. 2 sowie § 44 Abs. 1. Umfassendere Erläuterungen bietet das Merkblatt zum Artenschutz und Gehölzschnitten.

Hinweise und Empfehlungen:

Viele typische Heckenbewohner, z.B. Grünfinken und Rotkehlchen, sind insbesondere in der Brutzeit auf eine schonende Heckenpflege angewiesen. Da eine Beschädigung einer Fortpflanzungsstätte auch dann stattfindet, wenn der Heckenschnitt ein Nest beschädigt oder freilegt, so dass Jungtiere für Fressfeinde erreichbar sind, müssen alle Heckenbesitzer unmittelbar vor dem Heckenschnitt prüfen, ob sich Nester im zu pflegenden Heckenabschnitt befinden. Sollte dies der Fall sein, so kann eine Beeinträchtigung der Tiere und damit die Auslösung einer Ordnungswidrigkeit vermieden werden, wenn ein 3 Meter langer Bereich beidseitig des Nestes erst nach dem Ausfliegen der Jungvögel gepflegt wird.

Notwendige radikale Heckenschnittmaßnahmen sollten nur in der Zeit von Oktober bis Februar durchgeführt werden.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass in Hecken auch Wespen (z.B.: Sächsische und Mittlere Wespe) ihre Nester anlegen. Eine Erschütterung ihres Nestes tolerieren diese Wespen nicht, sondern antworten mit einem sofortigen Angriff. 

Merkblatt Artenschutz und Gehölzschnitt Leitfaden - Höhlenbäume im urbanen Raum
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin

Frau Britta Gronewold
Leiterin
Raum: 2.046

Landeshauptstadt Schwerin

Herr Mathias Hoffmeister
Technischer Sachbearbeiter
Raum: 2.045

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