Der Landschaftsplan informiert flächendeckend über den Zustand und die mögliche weitere Entwicklung von Natur und Landschaft im Stadtgebiet. Dabei weist er besonders schutzwürdige oder sanierungsbedürftige Bereiche aus, in denen bei einer beabsichtigten Nutzung mit besonderen Risiken zu rechnen ist. Konflikte können somit vorausschauend erkannt und vermieden werden. Gleichzeitig schont dies natürliche Ressourcen und sorgt für den langfristigen Erhalt der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als Ganzes.
Damit ist der Landschaftsplan eine wichtige Grundlage für die Erfassung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Rahmen von Bauleitplanverfahren und anderen Fachplanungen. Hier trägt er zur Rechtssicherheit im Abwägungsprozess und zur Verfahrensbeschleunigung der Planungen bei.
Nach §11 NatSchAG M-V ist es Aufgabe der Gemeinden, die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen darzustellen.
Der Landschaftsplan wurde in den Jahren 1995 - 1997 erstmals erarbeitet, in den Jahren 2004-2006 fortgeschrieben und um verschiedene Inhalte für die strategische Umweltprüfung ergänzt.
Die seit 2022 vorliegende 2. Fortschreibung des Landschaftsplans (2016 – 2021) berücksichtigt aktuelle Herausforderungen (Klimawandel, Artenverlust, Flächennutzungskonflikte) und enthält eine Aktualisierung der Daten sowie der Ziel- und Maßnahmenkonzeption.
Der Entwurf mit Karten (Bestandserfassung, Bewertung, Konflikte, Ziele und Maßnahmen) und erläuterndem Text (Lang- und Kurzfassung) lag in der Zeit vom 09.05. bis zum 13.06.2022 öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Am 7.11.2022 hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin die zweite Fortschreibung des Landschaftsplans (Anlagen 2 -12) als Leitplan für die stadtraumbezogene Entwicklung von Natur und Landschaft beschlossen sowie die Maßnahmen im Kapitel 7 des Erläuterungsberichts (Anlage 2) und der Maßnahmenkarte (Anlage 10) zur Kenntnis genommen.