In Deutschland sind Grenzwerte für den Betrieb von Mobilfunkanlagen in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz festgelegt. Die Berechnung notwendiger Sicherheitsabstände und deren Überprüfung ist Bestandteil des Standortverfahrens und liegt im Aufgabenbereich der Bundesnetzagentur (BNetzA). Durch das Standortverfahren ist sichergestellt, dass die in Deutschland geltenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen konsequent und uneingeschränkt Anwendung finden.
Die Fachgruppe Immissionsschutz und Umweltplanung der Landeshauptstadt Schwerin ist als kommunaler Ansprechpartner bei Standortverfahren eingebunden und unterstützt die Standortsuche in Schwerin.