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Lärmaktionsplanung

© Fotolia/Axel Kock

Was bedeutet Lärmaktionsplanung?

Lärmaktionspläne sollen eine Lärmminderung in besonders belasteten Gebieten erreichen. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen.

Das Hauptziel der Planung ist eine höhere Lebensqualität in den Städten. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern der Städte einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Mitwirkung und öffentliche Beteiligung 2024

Die Mitwirkung der Bevölkerung an der Erstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 47d (3) BImSchG). Das heißt, Bürgerinnen und Bürger sollen Probleme mit Verkehrslärm und mögliche Lösungsvorschläge aktiv in die Lärmaktionsplanung einbringen können. Zwar gibt es keinen Rechtsanspruch, eine vorgeschlagene Lärmschutzmaßnahme in den Plan aufzunehmen. Allerdings müssen alle Vorschläge betrachtet und entsprechend ihrer Nützlichkeit und Umsetzbarkeit abgewogen werden.

Zeitplan:

  • ab November         öffentliche Mitwirkung über folgendes Online-Formular: Lärmaktionsplanung
  • Dezember - März   Auswertung der Eingaben und Erarbeitung eines Entwurfes des Lärmaktionsplanes 2024
  • März - April 2024   öffentliche Auslegung des Entwurfes
  • April - Mai 2024     Prüfung und ggfs. Einarbeitung der Eingaben aus der öffentlichen Auslegung 
  • ab Mai 2024          Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes durch die Stadtvertretung
Mitwirkung und öffentliche Beteiligung 2018
  • 21.03.2018: Öffentlichkeitsveranstaltung zur Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung (Historisches Rathaus, Demmlersaal, 18-20 Uhr) - Präsentationsfolien
  • 28.03. - 11.04.2018: Öffentliche Mitwirkung über Online-Formular (stand auf dieser Seite zur Verfügung) oder mit Papier-Formular (wurde im Bürgerzentrum ausgelegt und auf dieser Seite zum Ausdruck angeboten)
  • 25.04.2018: Öffentlichkeitsveranstaltung zur Auswertung der öffentlichen Mitwirkung (Historisches Rathaus, Demmlersaal, 18-20 Uhr) - Präsentationsfolien
  • durch technische und organisatorische Verzögerungen bei der Erstellung der Lärmkarten konnte erst ab Frühjahr 2019 an der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes weitergearbeitet werden
  • 06.04. - 05.06.2020: Entwurf des Lärmaktionsplans wurde zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Virus-Maßnahmen wurde der Auslegezeitraum auf zwei Monate verlängert. Während dieses Zeitraums konnten Anmerkungen und Vorschläge zum Entwurf vorgebracht werden. Die Abwägung der Vorschläge ist der Beschlussvorlage zum Lärmaktionsplan beigefügt.
  • 26.10.2020: Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan (Stufe III) wurde von der Stadtvertretung bestätigt.
  • 28.04.2021: Bericht über den Stand des Lärmaktionsplan in einer Online-Veranstaltung zum Tag gegen Lärm.
  • 27.04.2022: Bericht über den Stand des Lärmaktionsplan in einer Online-Veranstaltung zum Tag gegen Lärm.

Als Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung in 2018 wurden 50 Vorschläge auf Berücksichtigung in der Lärmaktionsplanung überprüft. Dabei wurden sowohl Vorschläge zu Gemeindestraßen (in Zuständigkeit der Stadt), als auch zu Bundes- und Landesstraßen (in Zuständigkeit des Landes) geprüft. Alle Vorschläge betreffen Straßenabschnitte, die entsprechend der Lärmkartierung entweder keine Lärmschwerpunkte darstellen, oder nur einen mittleren bis geringen Handlungsbedarf aufweisen. Vorschläge, die Straßenabschnitte mit geringer Verkehrsbelastung betreffen, oder die außerhalb des rechtlichen Rahmens der Lärmaktionsplanung liegen, wurden nur in Einzelfällen geprüft. Sämtliche Hinweise zur Ausweisung ruhiger Gebiete konnten nicht berücksichtigt werden, da lediglich verlärmte Bereiche vorgeschlagen wurden.

Die folgende Tabelle zeigt die 50 Vorschläge aus der öffentlichen Mitwirkung und die jeweiligen Stellungnahmen (kursiv) in alphabetischer Reihenfolge der Straßen bzw. Straßenabschnitte.

B 104 (Kirschenhöferweg bis Grevesmühlener Chaussee)
➜ Lärmschutzwand (LSW) Richtung Grevesmühlener Chaussee um 30-40 m verlängern
Die Errichtung der Lärmschutzwand erfolgte im Rahmen des Baus der Ortsumfahrung im Zuge der B 104. Die Dimensionierung dieser LSW wurde entsprechend den schalltechnischen Berechnungen zum vorausgegangen Verfahren unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV vorgenommen. Eine Verlängerung der bestehenden LSW kann durch fachbezogene Vorschriften nicht begründet und realisiert werden.
B 106 (Bereich Mittelstelle in Richtung Nord)
➜ Lärmschutzwand (LSW) an der B 106
Die Errichtung der LSW erfolgte im Rahmen der Erweiterung (vierstreifiger Ausbau) der Ortsumfahrung im Zuge der B 106. Die Dimensionierung dieser LSW wurde entsprechend den schalltechnischen Berechnungen zum vorausgegangen Verfahren unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV vorgenommen. Eine Verlängerung der bestehenden LSW kann durch fachbezogene Vorschriften nicht begründet und realisiert werden.
➜ Lärmschutzwand (LSW) an der Bahntrasse
Bahnverkehr wird qualitativ im LAP berücksichtigt. Bahn-spezifische Maßnahmen werden jedoch separat über den LAP Schiene abgedeckt: http://www.eba.bund.de/lap.
B 106 (Neumühler Straße)
➜ Schallreduzierung der Metallschienen auf der Brücke B106 (tonhaltig)
Im genannten Bereich sind keine Maßnahmen vorgesehen.
B 106 (Radwegetunnel zwischen Am Leuschenberg und Barther Straße)
➜ Lärmschutzwall bzw. Wand an der Radwegunterführung in Richtung Neumühle (starke Rollgeräusche) komplettieren
Im genannten Bereich sind keine Maßnahmen vorgesehen.
B 106 (Rogahner Straße bis Neumühler Straße)
➜ Fahrbahnsanierung mit Flüsterasphalt
Im Rahmen der Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind keine Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen.
➜ Kontrolle besonders lauter Motorräder
Bei Polizeikontrollen wird bereits regelmäßig auch die Betriebserlaubnis hinsichtlich illegalem Tuning überprüft.
B 321 (Am Krebsbach bis zum Krebsbach)
➜ Verlängerung der Lärmschutzwand (LSW) in beide Richtungen
Eine Verlängerung der bestehenden LSW kann durch fachbezogene Vorschriften nicht begründet und realisiert werden. Beide LSW wurden im Zusammenhang mit der Erweiterung der B 321 (vierstreifiger Ausbau) auf der Grundlage schalltechnischer Berechnungen im Rahmen der Lärmvorsorge dimensioniert und errichtet. Der Bau der südlich gelegenen LSW zwischen Straße und Straßenbahn erfolgte wegen der Ablehnung einer Kostenbeteiligung des Nahverkehrs der Stadt Schwerin zur Errichtung der Wand unmittelbar an den Wohnbebauungen „Am Krebsbach".
B 321 Pampower Straße (Schweriner Straße bis Industriegebiet)
➜ Geschwindigkeitsreduzierung
Die B 321 ist eine vierstreifige Bundesstraße und mit Tempo 70 bei weitem nicht über- oder unterdimensioniert. Die Randbebauung besteht hauptsächlich aus Gewerbe und Industrie, so dass kein Anlass für eine Geschwindigkeitsreduzierung gesehen wird.
➜ Lärmschutzwand (LSW)
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn eine wesentliche Änderung durch Umbau erfolgt ist. Ein Bau im Nachhinein wird nicht erfolgen.
 Bürgermeister-Bade-Platz
 ➜ Geschwindigkeitsreduzierung
Wird nicht erwogen, da wichtiger Knotenpunkt von Hauptverkehrsstraßen: Obotritenring, Wismarsche Straße und Knaudtstraße.
➜ Die vorige Gestaltung mit zwei Abbiegespuren wiederherstellen oder ein Kreisverkehr
Die vorige Gestaltung war nur eine Lösung während der Bauphase. Grundsätzlich müssen alle Fahrtrichtungen angeboten werden. Ein Kreisverkehr ist aufgrund der Straßenbahngleise nicht möglich.
➜ Helios-Klinikum wegen Martinshorn sensibilisieren
Nur mit dem Martinshorn kann ein Rettungsfahrzeug eine Vorfahrt vor allen anderen Verkehrsteilnehmern rechtlich einfordern. An Kreuzungen ist dies oft unvermeidlich.
➜ Straßenbahnschienen in Bezug auf PKW-Überrollgeräusche optimieren
Eine Instandsetzung der Gleisanlagen des Kreuzungsbereiches kann nur im Nachlauf einer Instandsetzung von Abwasserleitungen durchgeführt werden. Da diese einen größeren Zeitaufwand, verbunden mit entsprechenden Straßensperrungen erfordern, sind diese Arbeiten aus gegenwärtiger Sicht erst 2021 möglich.
Gadebuscher Straße (Rahlstedter Straße bis Siedlung)
➜ Geschwindigkeitsreduzierung
Wird bei dieser Hauptverkehrsstraße nicht erwogen.
➜ Sanierung des Rad-/Gehweges
Die Sanierung befindet sich in Planung.
Graf-Schack-Allee (Ludwigsluster Chaussee bis Johannes-Stelling-Straße)
➜ Geschwindigkeitsreduzierung
Wurde bereits mehrfach geprüft und verworfen.
➜ Ampelvorrangschaltung für Rettungskräfte
Im Rahmen eines Pilotprojekts wird in 2019 mit der Erprobung einer Vorrangschaltung an den Kreuzungen am Platz der Jugend und an der Karl-Marx-Allee / Ludwigsluster Chaussee begonnen. Der Einsatz von Signalhörnern bleibt weiterhin notwendig, da dies die einzige Möglichkeit darstellt, eine Vorfahrt vor allen anderen Verkehrsteilnehmern rechtlich einzufordern. Jedoch könnte der bessere Verkehrsfluss die Einwirkzeit an den Kreuzungen reduzieren.
➜ Optimierung Ampelschaltung - Verkehr staut sich wiederholt auf Graf-Schack-Allee während kein Verkehr von bzw. in die Johannes-Stelling-Str. oder den Platz der Jugend fließt
Bei der Kreuzung Ludwigsluster Chaussee/ Ostorfer Ufer und der Kreuzung J.-Stelling-Straße/ G.-Schack-Allee handelt es sich um einen sogenannten koordinierten Doppelknoten, mit einer Vorrangschaltung für die Straßenbahn. Dies kann die geschilderten Verkehrsbeobachtungen erklären. Der Doppelknoten ist derzeit programmtechnisch ausgereizt. Es ist aber vorgesehen, das Steuergerät im Laufe des Doppelhaushaltes (2019/20) auszutauschen. Mit dieser Maßnahme sind dann weitere verkehrsabhängige Optimierungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses möglich.
Grevesmühlener Chaussee (Trebbower Straße bis Ortsende Warnitz)
➜ Bauliche Maßnahmen um Tempolimit einzuhalten
Die Einhaltung der Geschwindigkeit wird bereits durch Messungen des kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei sichergestellt.
➜ Förderung des Fahrradverkehrs durch sicheren Straßenübergang
Für den an dieser Stelle, die Seite wechselnden Fahrradweg, wurde im Haushalt 2019/20 eine Fußgänger-Lichtsignalanlage angemeldet.
Güstrower Straße (Am Güstrower Tor bis Ernst-Barlach-Straße)
➜ Geschwindigkeitsreduzierung
Nach Lärmkartierung nur mittlerer bis geringer Handlungsbedarf. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wird außerhalb des Lärmaktionsplans geprüft.
Lärchenallee (B 104 bis Gärtnereiweg)
➜ Lückenschluss der Lärmschutzwand (LSW)
Die Errichtung der LSW erfolgte im Rahmen des Baus der Ortsumfahrung im Zuge der B 104 und des Ausbaus der B 104 Gadebuscher Straße. Die Dimensionierung dieser LSW erfolgte einerseits entsprechend den schalltechnischen Berechnungen zum vorausgegangen Verfahren, unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV vorgenommen, zum anderen auf Weisung der planfeststellenden Behörde (Erhöhung und Verlängerung auf jetzige Ansicht). Eine Verlängerung der bestehenden LSW kann durch fachbezogene Vorschriften nicht begründet und realisiert werden.
Lübecker Straße (Gosewinkler Weg bis Büdnerstraße)
➜ Begrünung der Straßenbahntrasse (ähnlich Lübecker Str. ab Obotritenring)
Eine Ausführung als Rasengleis im Bereich des Fliederberges ist unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht möglich. Auf Grund der Neigungswechsel, verbunden mit unterschiedlichen Ausrundungsradien von Straße und Gleisanlage, gibt es zu große Höhendifferenzen zwischen Gleisanlage und Straße (Die Straße liegt zu tief). Aufgrund der notwendigen massiven Anpassungen, wird die Maßnahme für die nähere Zukunft nicht erwogen.
Lübecker Straße (Severinstraße bis Platz der Freiheit)
➜ Fahrbahnsanierung oder Umwandlung in Anliegerstraße
Bis Mitte 2020 wird der Abschnitt saniert (Austausch Kopfsteinpflaster gegen Asphalt).
Ludwigsluster Chaussee (Graf-Yorck-Straße bis hinter Ortsausgang)
➜ Geschwindigkeitsreduzierung
Geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen können nur auf Antrag durch die Verkehrsbehörde des Landkreises angeordnet werden. Das Straßenbauamt Schwerin würde im darauffolgenden Verfahren eine Durchführung von schalltechnischen Untersuchungen entsprechend den Lärmschutz-Richtlinien beauftragen.
➜ Lärmschutzwand (LSW)
Seitens des Straßenbauamts Schwerin wird im genannten Bereich keine Notwendigkeit zur Errichtung einer LSW gesehen.
Ludwigsluster Chaussee (Hagenower Straße bis Rudolph-Karstadt-Straße)
➜ Sanierung mit Flüsterasphalt
Für die geplante Instandsetzung (voraussichtlich 2021) wird wie bei den meisten Sanierungsarbeiten in Schwerin ein Asphalt eingesetzt, der nach RLS-90 eine Lärmminderung von 2 dB(A) mit sich bringt. Durch den Wegfall der Besplittung wird eine zusätzliche Lärmminderung erreicht.
➜ Geschwindigkeitsbegrenzung nachts
Dies würde der erfolgten Verstetigung des Verkehrs auf diesem Abschnitt zuwider laufen.
➜ Schallschutzelemente
Aufgrund der Lage der Straße zur Wohnbebauung wären Schallschutzelemente im öffentlichen Raum nicht wirksam.
➜ Verzicht auf Besplittung
Die diesbezügliche Instandsetzung ist unter Finanzierungsvorbehalt für 2021 geplant.
Ludwigsluster Chaussee (Slüterufer, südlicher Bereich)
➜ Geschwindigkeitsreduzierung (tags/nachts) oder Lärmschutzwand (LSW)
Die bestehenden Geschwindigkeitsregelungen dieser Hauptverkehrsstraße wurden bereits mehrfach überprüft. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine LSW besteht nur, wenn eine wesentliche Änderung durch Umbau erfolgt ist. Ein Bau in Nachhinein wird nicht erfolgen.
➜ Stationäre Geschwindigkeitskontrolle
Neben den erforderlichen Haushaltsmitteln, bedürfen stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mindestens zwei Voraussetzungen. Zum einen muss es sich um einen Unfallschwerpunkt handeln (Einschätzung durch Verkehrsunfallkommission) und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr muss die Anlage genehmigen. Die Voraussetzungen liegen zurzeit nicht vor.
➜ Neue Stadionbrücke (z.B. als Radbrücke)
Der Vorschlag wurde bereits mit dem Stadtvertreterbeschluss 01183/2017 abgelehnt.
➜ Freiwillig langsamere Straßenbahnfahrt, wenn Fahrplan dies zulässt
Der Fahrplan ist bereits auf die zulässigen Geschwindigkeiten abgestimmt.
Max-Suhrbier-Straße und Clara-Zetkin-Straße
➜ Anwohnerparkzone um morgendlichen Parksuchverkehr durch die Berufliche (Niklot-) Schule zu unterbinden
In der Weststadt ist bisher keine Bewohnerparkzone geplant. Die Berufsschüler haben eigene Stellplätze zugewiesen bekommen.
➜ Straßensanierung
Die Instandsetzung ist für 2019 geplant.
Mozartstraße (Obotritenring bis Friedensstraße)
➜ Geschwindigkeitsreduzierung
Hier gilt bereits Tempo 30. Eine weitere Reduzierung wird nicht erwogen.
Ostorfer Ufer (Ludwigsluster Chaussee bis Demmlerstraße)
➜ Geschwindigkeitsreduzierung
Hier gilt Tempo 50. Eine Reduzierung wird aktuell nicht erwogen, aber im Rahmen der Lärmaktionsplanung geprüft.
➜ Reduzierung auf zwei Fahrspuren
Der Ausbau erfolgte aufgrund des erhöhten Verkehrsbedarfes. Ein Rückbau ist nicht geplant.
➜ Stationäre Geschwindigkeitskontrolle
Eine Geschwindigkeits- und/oder Rotlichtüberwachung im Kreuzungsbereich Ostorfer Ufer wurde schon einmal thematisiert. Daran wird in den nächsten Jahren weiter gearbeitet, eine Einschätzung der Verkehrsunfallkommission (Voraussetzung für Entscheidung) ist in Aussicht gestellt, liegt aber noch nicht vor.
➜ Straßenverlegung Richtung Ostorfer Ufer
Eine Verlegung ist nicht möglich, da sich die Straße bereits am Ufer des Sees befindet.
Ratzeburger Straße (Gadebuscher Straße bis Edgar-Bennert-Straße)
➜ LKW-Begrenzung
Es handelt sich um eine Haupterschließungsstraße. Daher sollte Lkw-Verkehr nur Quell- und Zielverkehr sein. Dieser kann nicht eingeschränkt werden.
➜ Straßensanierung
Die Sanierung wurde 2018 abgeschlossen.
Rogahner Straße (Breite Straße bis Marienhöhe)
➜ Tempo 30 nach Ausbau beibehalten
Eine Geschwindigkeitsreduzierung wird noch geprüft.
➜ 7,5 t LKW-Begrenzung
Es handelt sich um eine Hauptverkehrsstraße, die eine Verbindung zwischen Stadtzentrum und Ortsumfahrung/Gewerbegebiet für alle Verkehrsarten ermöglichen muss.
➜ Geschwindigkeitsreduzierung Bahn
Bahnverkehr wird qualitativ im LAP berücksichtigt. Bahn-spezifische Maßnahmen werden jedoch separat über den LAP Schiene abgedeckt: http://www.eba.bund.de/lap.
Severinstraße (Zum Bahnhof bis Franz-Mehring-Straße)
➜ Geschwindigkeitsbegrenzung Güterzüge
Bahnverkehr wird qualitativ im LAP berücksichtigt. Bahn-spezifische Maßnahmen werden jedoch separat über den LAP Schiene abgedeckt: http://www.eba.bund.de/lap.
Wismarsche Straße (Zum Bahnhof bis Arsenalstraße)
➜ LKW-Begrenzung
Es handelt sich um eine Haupterschließungsstraße. Daher sollte Lkw-Verkehr nur Quell- und Zielverkehr sein. Dieser kann nicht eingeschränkt werden.
➜ Vermehrte Geschwindigkeitskontrollen
Mobile Geschwindigkeitskontrollen finden regelmäßig statt.
Pflichtnetz, Nebennetz und Ruhige Gebiete
Lärmaktionsplanung 2018 © Landeshauptstadt Schwerin

Schwerin ist nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, Lärmschwerpunkte an Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet (Pflichtnetz) in die Lärmaktionsplanung aufzunehmen. Darüber hinaus, werden in Schwerin noch weitere Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen (Nebennetz) in der Planung berücksichtigt. Beide Straßennetze sind in der nebenstehenden Grafik dargestellt. Die dazu gehörende, detaillierte Lärmkartierung für die Landeshauptstadt Schwerin, wird durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) bereit gestellt.

Neben der Minderung von hohen Lärmbelastungen nennt die EG-Umgebungslärmrichtlinie auch die Identifizierung so genannter ruhiger Gebiete. Mit der Festlegung von ruhigen Gebieten sollen diese Bereiche durch entsprechende Maßnahmen gegen eine Verlärmung geschützt werden. Als Ruhige Gebiete können Bereiche gelten, die im Vergleich zu ihrer Umgebung eine geringe Lärmbelastung aufweisen und die von den Schweriner Bürgerinnen und Bürgern als Erholungsort empfunden werden. Die bisher ausgewiesenen Gebiete sind ebenfalls in der nebenstehenden Grafik abgebildet.

Wie soll der Lärm in Schwerin gemindert werden?

Der städtische Lärmaktionsplan verfolgt verschiedene, sich ergänzende Strategien zur Minderung des Verkehrslärms:

  • Der Verkehrslärm kann langfristig vermieden werden, beispielsweise durch die Schaffung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen und durch die Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (Fuß, Rad, Bus und Bahn).
  • Die verbleibenden Kfz-Verkehre können kurz- und mittelfristig verträglicher abgewickelt werden, beispielsweise durch neue Fahrbahnen oder niedrigere Geschwindigkeiten.
  • Schließlich kommt in besonders hoch belasteten Bereichen baulicher Schallschutz in Frage, wie Lärmschutzwände oder Lärmschutzfenster.

Für Straßen und Straßenabschnitte mit besonders hoher Lärmbelastung wurden einzelne Maßnahmen festgelegt. Im Folgenden sind die Maßnahmen und der Stand ihrer Umsetzung in alphabetischer Straßenreihenfolge dargestellt.

Straße (Abschnitt) Einzelmaßnahmen aus den Lärmaktionsplänen II und III Umsetzung Stand 2021 Anmerkungen
Alexandrinenstraße (Arsenalstr. bis Knaudtstr.) Ersatz des alten gewölbten Pflasters durch ebenes Pflaster. 2014
(teilweise)
Aus denkmalpflegerischen Gründen erfolgte ein Ersatz des alten Pflasters mit gewölbtem Pflaster.
An der Crivitzer Chaussee (Am Grünen Tal bis Plater Str.) Verstetigung (gleichmäßig fließender Verkehr) bei verminderter Geschwindigkeit von 50 km/h. 2013 Auf 60 km/h reduziert und auf verlängertem Abschnitt von Ostorfer Ufer bis Plater Str. verstetigt.
Gadebuscher Straße (Ortsumfahrung B 104 bis Ratzeburger Str. / Rahlstedter Str. bis Grevesmühlener Str.) Ampelkoordinierung. x Ampeln noch nicht koordiniert, da technische Voraussetzungen fehlen (neue Steuergeräte).
Grevesmühlener Straße (Edgar-Bennert-Str. bis Gadebuscher Str.) Ampelkoordinierung. x Ampeln noch nicht koordiniert, da technische Voraussetzungen fehlen (neue Steuergeräte).
Hagenower Straße (Rosenstr. bis Buchholzallee) Ersatz des Pflasters durch Asphalt. x Umsetzung im Rahmen des Straßenerneuerungskonzepts für 2025 vorgesehen.
Hamburger Allee (Vidiner Str. bis Plater Str.) Sanierung der schadhaften Asphaltdecken. 2014 Fahrbahnsanierung umgesetzt.
Knaudtstraße Verlegung der B 104 in die Möwenburgstraße.
Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf Teilstrecke (Wismarsche bis Dr.-Hans-Wolf-Straße und Schelf- bis Werderstraße).
x Mit Planung der Nordumfahrung (Knoten B104/B106 bis Seewarte) Verlegung nicht mehr relevant.
Prüfung einer Reduzierung der Geschwindigkeit steht noch aus.
Lärchenallee Lärmarmer Fahrbahnbelag im Rahmen des Umbaus.
Prüfung Nachtfahrverbots für Lkw über 12 t.
Ampelkoordinierung auf Teilstrecke.
Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf Teilstrecke.
2016 Fahrbahnsanierung mit lärmarmen Belag umgesetzt.
Nachtfahrverbot Lkw > 12 t geprüft - keine schlüssigen Umleitungsmöglichkeiten.
Ampeln nicht koordiniert, da tlw. technische Voraussetzungen fehlen (neue Steuergeräte) und tlw. ehemals angedachte Ampeln nicht realisiert wurden.
Prüfung einer Reduzierung der Geschwindigkeit steht noch aus.
Lübecker Straße (Platz der Freiheit bis Wittenburger Str.) Ersatz des Pflasters durch Asphalt. 2020
(teilweise)
Fahrbahnsanierung von Platz der Freiheit bis Steinstraße umgesetzt.
Ludwigsluster Chaussee (Osterberg bis Neue Gartenstadt) Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h. x Im Rahmen der verlängerten Verstetigung von An der Crivitzer Chaussee bei 60 km/h belassen. Prüfung einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h steht noch aus.
Obotritenring Modellversuch zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.
Sanierung Asphaltdecke (Güterbahnhofstr. bis Robert-Beltz-Str.).
2022
(teilweise)

Anstatt Modellversuch, wurden 2016 Fahrradschutzstreifen eingerichtet.
Fahrbahnsanierung im Bereich Güterbahnhofstr. bis Robert-Beltz-Str. ab 2022 geplant.
Prüfung einer Reduzierung der Geschwindigkeit steht noch aus.

Ostorfer Ufer (Graf-Schack-Allee bis Bleicherufer) Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. x Prüfung einer Reduzierung der Geschwindigkeit steht noch aus.
Ostorfer Ufer, Platz der Jugend, Graf-Schack-Allee Ampelkoordinierung. 2009 Seit 2009 koordiniert.
Ratzeburger Straße (Grevesmühlener Str. bis Gadebuscher Str.) Asphaltdeckensanierung. 2018 Fahrbahnsanierung umgesetzt.
Robert-Beltz-Straße Modellversuch zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.
Asphaltdeckensanierung.
2013 Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nach erfolgreichem Modellversuch beibehalten.
Fahrbahnsanierung umgesetzt.
Rogahner Straße (Lilienthalstr. bis Obotritenring) Ersatz des Pflasters durch Asphalt. 2019
(teilweise)
1. Bauabschnitt Handelsstraße bis Schulzenweg bis Sep 2019 fertig,
2. Bauabschnitt von 2021 bis 2023.
Schelfmarkt Ersatz des gewölbten Pflasters durch ebenes Pflaster. 2014
(teilweise)
Aus gestalterischen und denkmalpflegerischen Gründen erfolgte ein Ersatz des alten Pflasters mit gewölbtem Pflaster.
Schelfstraße Ersatz des gewölbten Pflasters durch ebenes Pflaster. 2014 Fahrbahnsanierung (Teil Asphalt, Teil ebenes Pflaster) umgesetzt.
Wismarsche Straße Verlegung der B 104 in die Möwenburgstraße.
Zwischen Obotritenring und Möwenburger Straße Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h von 22 - 6 Uhr.
x Mit Planung der Nordumfahrung (Knoten B104/B106 bis Seewarte) Verlegung nicht mehr relevant.
Prüfung einer Reduzierung der Geschwindigkeit steht noch aus.
Wittenburger Straße (Obotritenring bis Fritz-Reuter-Str.) Ersatz des Pflasters durch Asphalt. 2015 Fahrbahnsanierung umgesetzt.

 

Was kann Jeder selbst tun?

Auch jeder Einzelne kann durch sein eigenes Verhalten zu einer Lärmsenkung beitragen:

  • Eine langsamere und stetige Fahrweise trägt durch geringere Abroll- und Motorgeräusche zur Lärmminderung bei (und spart Benzin!).
  • Jeder Autofahrer kann sein Auto mit lärmarmen Reifen leiser machen. Eine Orientierungshilfe gibt das Umweltbundesamt.
  • Wer auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad umsteigt, verringert den Verkehrslärm insgesamt.
Lärmkartierung M-V 2022

Verkehrslärm gesamt (LDEN): Karte

Verkehrslärm Nacht (Lnight):  Karte

potentiell Betroffene:            Karte

 

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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Klimamanagement und Immissionsschutz

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Fachgruppenleiter

Am Packhof 2-6
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Techn. Sachbearbeiter Immissionsschutz

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