Auf folgenden Standorten sind geförderte, belegungs- und mietpreisgebundene Mietwohnungen (Sozialwohnungen) errichtet oder geplant. Sofern absehbar ist, wann die Wohnungen vermietet werden können, ist auch der Kontakt zum Vermieter angegeben. Denken Sie bitte daran, dass Sie einen Wohnberechtigungsschein besitzen müssen. Einen Wohnberechtigungsschein stellt Ihnen der Fachdienst Soziales aus, wenn Ihr Einkommen ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet.
Wohnberechtigungsschein online beantragen