Um kommunale Wohnraumförderung langfristig und dauerhaft zu betreiben, ist die Verfügbarkeit von Grund und Boden von grundlegender Bedeutung. Die bedarfsgerechte Versorgung mit Bauland ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Um ausreichend Wohnbauland für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung stellen zu können und um die Ziele der integrierten Stadtentwicklung Schwerin umsetzen zu können, ist eine vorausschauende, langfristig orientierte gemeinwohlorientierte Bodenpolitik notwendig. Die Landeshauptstadt Schwerin strebt an, bei bedeutenden städtebaulichen Entwicklungsvorhaben über den Grund und Boden möglichst als Zwischenerwerber zu verfügen, um im Rahmen der Erarbeitung eines Bebauungsplans die städtebaulichen Ziele selbst bzw. ggf. mit einem geeigneten Kooperationspartner umzusetzen. Deshalb hat die Landeshauptstadt Schwerin seit September 2019 folgende Vorkaufsrechtssatzungen nach § 25 Baugesetzbuch erlassen: