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Änderungs­verfahren

Änderungen des Flächennutzungsplans

 © Landeshauptstadt Schwerin

Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der Aufstellung eines Bebauungsplans im Parallelverfahren. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden dabei an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst. Bei sogenannten Bebauungsplänen der Innentwicklung, die im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden, entfällt das förmliche Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan. Die betreffenden Darstellungen werden in diesem Fall nachträglich berichtigt. Die Berichtigung ist ein redaktioneller Vorgang. Die Vorschriften über die Aufstellung der Bauleitpläne (§2 ff BauGB) und die Genehmigung des Flächennutzungsplanes (§6 BauGB) finden keine Anwendung.

Die aktuelle Fassung des Flächennutzungsplans beinhaltet alle wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen.

Abgeschlossene Änderungsverfahren

Schwerin Süd - Babenkoppel, 3. Planänderung
Planausschnitt der 3. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Der Änderungsbereich liegt südöstlich der Pampower Straße innerhalb des Gewerbegebietes Babenkoppel. Ein bisher innerhalb der Gewerbeflächen liegender Teil einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird mit dieser Änderung zukünftig als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Der Entwurf einschließlich Erläuterung lag vom 26.06.2002 bis 23.07.2002 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die 3. Änderung des Flächennutzungsplans am 10.03.2003 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Arbeit und Bau genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 01.08.2003 in Kraft getreten.

Lankow - Ziegeleiweg, 4. Planänderung - Teilbereich A -
Planausschnitt 4. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Der Änderungsbereich befindet sich im Stadtteil Lankow und liegt zwischen der Eisenbahnlinie Parchim – Rehna im Norden, der Grevesmühlener Straße/Lübecker Straße im Süden, zwischen dem Ziegeleiteich und der Verlängerung der Edgar-Bennert-Straße im Westen sowie dem Sodemannschen Teich und einer abstrakten Luftlinienbegrenzung etwa 100m westlich der Büdnerstraße im Osten.
Der gesamte Änderungsbereich ist als "gemischte Baufläche" dargestellt und soll in die Darstellung "gewerbliche Baufläche“ geändert werden.

Der Entwurf einschließlich Erläuterung lag vom 28.04.2003 bis 27.05.2003 öffentlich aus. 

Die Stadtvertretung hat die 4. Änderung  -Teilbereich A - des Flächennutzungsplans am 26.01.2004 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 29.07.2005 in Kraft getreten.

Zippendorf - Strandpromenade, 5. Planänderung
Planausschnitt 5. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Der Änderungsbereich befindet sich im Stadtteil Zippendorf. Im Norden und Osten grenzt er an die vorhandene Bebauung an der Strandpromenade zwischen Bosselmannweg und Dorfstraße an, im Westen an den Parkplatz am Bosselmannweg und im Süden an die verbleibenden Grünlandflächen der Orthmannschen Wiesen. Neben den Erweiterungsflächen für das Hotelprojekt, die als »Gemischte Baufläche« dargestellt werden, umfasst der Änderungsbereich auch Flächen des im B-Plan Nr. 16.91.01 »Zippendorf« bereits ausgewiesenen Wohngebietes an der Dorfstraße. Diese Flächen werden als »Wohnbaufläche« dargestellt.

Der Entwurf lag vom 23.08.2004 bis 22.09.2004 öffentlich aus. 

Die Stadtvertretung hat die 5. Änderung des Flächennutzungsplans am 06.12.2004 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 03.03.2006 in Kraft getreten.

Krebsförden - 6. Planänderung
Planausschnitt 6. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Im Bereich Krebsförden stellt der Flächennutzungsplan westlich der Umgehungsstraße derzeit gewerbliche und gemischte Bauflächen, eine Sonderbaufläche »Einzelhandel« sowie Flächen für die Landwirtschaft dar.

Ziel der Planung ist die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplans an die geplanten Nutzungen in diesem Bereich. Das bedeutet eine Änderung der Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung »Großflächiger Einzelhandel«. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 »Krebsförden - Gewerbe- und Sondergebiet Grabenstraße«.

Der Entwurf lag vom 28.03.2022 bis zum 29.04. 2022 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die 6. Änderung des Flächennutzungsplans am 07.11.2022 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung genehmigt und wurde mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 12.05.2023 wirksam.

Neumühle - Mühlenscharrn, 7. Planänderung
Planausschnitt 7. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Der Geltungsbereich der 7. Planänderung umfasst zwei Flächen im Stadtteil Neumühle auf dem Mühlenscharrn. Der erste Änderungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Neumühler Straße, im Osten durch das Gelände der Tierklinik und eine Kleingartenanlage, im Süden durch die Ackerfläche und im Westen durch das Wasserwerk. Der zweite Änderungsbereich umfasst den Südzipfel der Ackerfläche und wird begrenzt durch eine Waldfläche im Westen und Kleingärten im Osten.

Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit  Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht lag vom 25.10.2006 bis zum 24.10. 2006 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die 7. Änderung des Flächennutzungsplans am 04.05.2009 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung genehmigt und wurde mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 28.8.2009 wirksam.

Warnitz - Zum Kirschenhof, 8. Planänderung
Planausschnitt 8. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Der Änderungsbereich ist begrenzt im Norden durch die Straße „Zum Kirschenhof“, im Osten durch eine vorhandene Einfamilienhausbebauung, im Süden durch die Bahnstrecke Schwerin-Rehna und im Westen durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche.

Der Entwurf einschließlich Umweltbericht lag vom 25.10.2005 bis 24.11.2005 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die 8. Änderung des Flächennutzungsplans am 20.03.2006 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 18.08.2006 in Kraft getreten.

Werdervorstadt - Möwenburgstraße, 9. Planänderung
Planausschnitt zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Der Änderungsbereich befindet sich nördlich der Möwenburgstraße in einem straßenbegleitenden Streifen. Er wird östlich vom alten Verlauf der Güstrower Straße begrenzt und reicht westlich bis an das ehemalige Rangiergleisfeld in Höhe der Einmündung der Hafenstraße in die Möwenburgstraße.

Der Entwurf, einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie ein Fachgutachten zu Schallimmissionen, lag vom 28.02.2006 bis 27.03.2006 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplans am 25.09.2006 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 26.01.2007 wirksam geworden.

 

Weststadt - Am Lankower Aubach, 10. Planänderung
Planausschnitt zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Der Änderungsbereich wird begrenzt im Süden durch die Straße „Vor dem Wittenburger Tor“, durch den Niederungsbereich des Lankower Aubachs im Westen sowie Kleingärten im Norden und im Osten.

 Der Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie ein Fachgutachten zu Schallimmissionen lag vom 28.02.2006 bis 27.03.2006 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die 10. Änderung des Flächennutzungsplans am 03.07.2006 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 10.11.2006 wirksam geworden.

Gartenstadt - Süd, 11. Planänderung
Planausschnitt zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft den Bereich nördlich und südlich der Mettenheimer Straße im Stadtteil Gartenstadt. Sie umfasst nördlich der Mettenheimer Straße einen ca. 650 Meter langen und ca. 130 Meter breiten Streifen entlang der Ludwigsluster Chaussee. Südlich der Mettenheimer Straße wird der Änderungsbereich begrenzt durch die Ludwigsluster Chaussee im Osten, durch die Hagenower Straße im Westen und durch überwiegend Gehölz bestandene Flächen im Süden.Ziel der Planung nördlich der Mettenheimer Straße ist die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplans an die tatsächliche Entwicklung. Südlich der Mettenheimer Straße wird mit der Darstellung einer Sonderbaufläche sowie gewerblicher Bauflächen die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung eines Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktes und weiterer verträglicher Fachmärkte (Bebauungsplan Nr. 63.09/02 »Fachmarktzentrum Am Haselholz«) sowie Erweiterungsmöglichkeiten für den Technologiepark (BebauungsplanNr. 63.09/02 »Technologie- und Gewerbepark am Haselholz«) geschaffen. Daran angrenzend wird mit der Änderung des Flächennutzungsplans wiederum eine Anpassung an die tatsächliche Entwicklung vollzogen (IT-Zentrum Am Haselholz). 

Der Entwurf der Planänderung lag in der Zeit vom 29.04 2013 bis zum 31.05.2013 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die Planänderung am 21.10.2013 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus genehmigt und ist mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 05.04.2014 wirksam geworden.

Wüstmark - Neu-Pampow, 12. Planänderung
Planausschnitt zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Die 12.Änderung des Flächennutzungsplans umfasst im Wesentlichen die Ackerflächen südwestlich der Siedlung Neu-Pampow. Der Änderungsbereich wird begrenzt im Norden und Westen durch die Straße Neu-Pampow bzw. Kleingartenanlagen, im Osten durch die Alte Dömitzer Landstraße und im Süden durch die Stadtgrenze.

Anlass für das Änderungsverfahren war die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplans an die derzeitige Nutzung in diesem Bereich. Mit der Aufgabe der Planungen für den Transrapid im Jahr 2000 entsprachen auch die damit verbundenen Bauflächen nicht mehr den Zielen der Stadtentwicklung in diesem Bereich.

Der  Entwurf der Planänderung lag vom 4.1.2010 bis zum 3.2.2010 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die 12. Änderung des Flächennutzungsplans am 31.05.2010 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 25.09.2010 wirksam geworden.

Groß Medewege und Wickendorf, 13. Planänderung
Planausschnitt zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Der Bereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich in den Stadtteilen Groß Medewege und Wickendorf. Er wird begrenzt im Norden durch den Trassenkorridor für die geplante Ortsumgehung Schwerin zwischen der B 106 und dem Paulsdamm, im Westen durch die Bundesstraße 106 bzw. die Bahnstrecke Schwerin – Bad Kleinen sowie im Osten und Süden durch die Wickendorfer Straße. Der Änderungsbereich umfasst ausgedehnte und intensiv genutzte Ackerflächen mit einigen eingelagerten Söllen und Feldgehölzen, die Siedlung Carlshöhe an der Wickendorfer Straße im Nordosten sowie gemischt genutzte Einzelbebauung an der Einmündung Wickendorfer Straße zur  Bundesstraße 106 im Südwesten.
Der Planänderungsbereich befindet sich mit Ausnahme der Siedlung Carlshöhe und der Einzelbebauung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes »Schweriner Innensee und Ziegelaußensee« sowie des europäischen Vogelschutzgebietes »Schweriner Seen«.
Anlass der Planung war die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplans an die derzeitigen Nutzungen in diesem Bereich, um die Differenzen zwischen den Darstellungen im Plan und den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes zu beseitigen.

Der Entwurf der Planänderung lag in der Zeit vom 15.11.2010 bis zum 14.12.2010 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die 13. Änderung des Flächennutzungsplans am 12.12.2011 beschlossen.

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus genehmigt und ist mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 28.4.2012 wirksam geworden.

Göhrener Tannen - Blücher Umweltpark, 14. Planänderung
Planausschnitt zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft den nördlichen Teilbereich des ehemaligen Kasernengeländes im Stadtteil Göhrener Tannen. Der Bereich gehört zum Betriebsgelände des Blücher Umweltparks. Anlass für das Änderungsverfahren ist die geplante Errichtung einer Fotovoltaikfreiflächenanlage.

Der Entwurf der Planänderung lag in der Zeit vom 29.4.2013 bis zum 16.6.2013 öffentlich aus 

Die Stadtvertretung hat die Planänderung am 21.10.2013 beschlossen. 

Die Planänderung wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus genehmigt und ist mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 05.04.2014 wirksam geworden.

Göhrener Tannen - Solarpark Stern Buchholz, 15. Planänderung
Planausschnitt zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft den Bereich des ehemaligen Schießplatz des Bundeswehrstandortes Stern-Buchholz, der 2007 aufgegeben wurde. Anlass für das Änderungsverfahren ist die Errichtung einer Fotovoltaikfreiflächenanlage auf einer Teilfläche des ehemaligen Schießplatzes.   

Der Entwurf der Planänderung lag in der Zeit vom 21.09.2015 bis zum 20.10.2015 öffentlich aus.

Die Stadtvertretung hat die Planänderung am 25.01.2016 beschlossen.

Die Planänderung wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus genehmigt und ist mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 03.09.2016 wirksam geworden.

Neumühle Nuddelbachtal und Krebsförden Dorflage, 18. Planänderung
18. Änderung des Flächennutzungsplan Nuddelbachtal und Krebsförden © Landeshauptstadt Schwerin

Die Kleingartenanlage »Nuddelbach« im Stadtteil Neumühle im Nuddelbachtal sowie die ehemalige Kleingartenanlage »Lang Wisch« am südlichen Rand der alten Dorflage im Stadtteil Krebsförden sind im Flächennutzungsplan als »Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten« dargestellt. Im Kleingartenentwicklungskonzept für die Landeshauptstadt Schwerin, das am 10.9.2018 von der Stadtvertretung beschlossen wurde, ist die Anlage »Nuddelbach« aufgrund ihrer Lage in der Wasserschutzgebietszone II für einen prioritären Rückbau vorgesehen. Die Fläche soll nach dem Rückbau renaturiert werden. Der Kleingartenanlage »Lang Wisch« wurde im Jahr 2017 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Kleingärten dort werden ebenfalls zurückgebaut. Damit ist die Kleingartennutzung an beiden Standorten nicht mehr Ziel der Stadtentwicklung und der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

Der Änderungsbereich Nuddelbachtal umfasst die Kleingartenanlage »Nuddelbach«. Er wird begrenzt im Westen und Süden durch die Bundesstraße 106, im Norden und Osten durch den Nuddelbach und im Süden durch Feuchtgrünlandbrachen des Niederungsbereichs.

Der Änderungsbereich Krebsförden umfasst die ehemalige Kleingartenanlage Lang Wisch. Er wird begrenzt im Norden durch eine extensive Grünlandfläche, im Osten durch Feuchtgrünlandbrachen der Krebsbachniederung sowie im Süden und Westen durch die Hagenower Chaussee bzw. die Dorfstraße.

Ziel der Planänderung ist die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplans an die Vorgaben des Kleingartenentwicklungskonzepts. Danach ist eine Kleingartennutzung an beiden Standorten nicht mehr Ziel der Stadtentwicklung. Dementsprechend wird in beiden Teilbereichen die Grünfläche mit der Zweckbestimmung »Kleingärten« in eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geändert. Beim Teilbereich Krebsförden wird entsprechend der Bestandssituation der nördliche Zipfel des Änderungsbereichs als Wohnbaufläche dargestellt.

Der Entwurf der Planänderung mit Planzeichnung und  Begründung lag in der Zeit vom 25.11.2019 bis 3.1.2020 öffentlich aus. Einwände gegen die Planänderung wurden nicht vorgebracht.

Die Stadtvertretung hat die Planänderung am 18.05.2020 beschlossen.

Die Planänderung wurde durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung genehmigt und ist mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 27.09.2020 wirksam geworden.

Wüstmark - Hofacker, 21. Planänderung
Planausschnitt zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans © Landeshauptstadt Schwerin

Südwestlich des Einfamilienhausgebietes Wiesen-
hof in der Ortslage Wüstmark stellt der Flächen-
nutzungsplan eine Reihe brachgefallener Gärten sowie eine größere Ackerfläche mit angrenzenden Feldhecken als Fläche für die Landwirtschaft dar. Das westlich daran anschließende ehemalige Brauereigelände ist als gewerbliche Baufläche dar-
gestellt. Auf der bisher landwirtschaftlich genutz-
ten Fläche soll ein Wohngebiet mit Einfamilien- und Reihenhäusern entstehen.

Ziel der Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung eines Wohngebietes im Bereich der Ackerfläche des Flächennutzungsplans (Bebauungsplan Nr. 114 "Wüstmark - Wohnpark Hofackerwiesen"). Dazu ist die Darstellung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich in eine Wohnbaufläche zu ändern.

Am 04.12.2019 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Das förmliche Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 02.01.2023 eingeleitet. Der Planentwurf hat vom 02.01.2023 bis 03.02.2023 sowie vom 13.03.2023 bis 19.04.2023 öffentlich ausgelegen. Die Stadtvertretung hat am 10.07.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und die Planung bestätigt. Die Genehmigung der 21. Änderung des Flä-
chennutzungsplans wurde am 15.09.2023 ortsüblich bekanntgemacht.

Laufende Änderungsverfahren

16. Änderung des Flächennutzungsplans

Im Bereich des ehemaligen Kasernenstandorts Stern Buchholz stellt der Flächennutzungsplan Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Bundeswehr dar. Nach Aufgabe der Nutzung durch die Bundeswehr im Jahr 2007 wurden die Flächen der Kaserne in den Jahren 2008 bzw. 2010 durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) an zwei neue Eigentümer verkauft.
Dabei war die zukünftige Nutzung insbesondere im Nordteil des ehemaligen Kasernengeländes zunächst offen. Inzwischen steht hier im »Blücher-Umweltpark« die Energieerzeugung aus Fotovoltaikanlagen im Vordergrund der Nutzung. Für die Errichtung einer Fotovoltaikfreiflächenanlage wurde der Flächennutzungsplan auf einer Teilfläche 2014 geändert (14. Änderung). Darüber hinaus werden ehemalige Fahrzeughallen und Werkstätten gewerblich genutzt. Die früheren Unterkunftsgebäude für die Soldaten dienen vorerst der Unterbringung von Flüchtlingen (Erstaufnahmestation). Der Südteil des ehemaligen Kasernengeländes wird überwiegend als Stroh- und Winterlager für eine Pferdehaltung genutzt. Die südlich daran angrenzenden Wald- und Offenlandbiotope des früheren Standortübungsgeländes haben derzeit die Funktion naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen mit entsprechend extensiver Nutzung. Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans wird die bisherige Darstellung Sonderbaufläche »Bund« in diesem Bereich den neuen Nutzungen angepasst.

Der Änderungsbereich umfasst das ehemalige Kasernengelände im Stadtteil Göhrener Tannen sowie westlich angrenzend an der nördlichen Erschließungsstraße Wohnblocks mit einer Garagen- sowie eine Kleingartenanlage. Er wird begrenzt im Norden und Osten durch Wald, im Süden durch die Stadtgrenze und im Westen durch die Bundesstraße 106.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans ist Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 96.16 "Stern Buchholz - Ehemalige Blücherkaserne", mit dem Baurecht auf einer Teilfläche geschaffen werden soll.

Der Hauptausschuss der Stadtvertretung hat am 06.09.2016 beschlossen, das Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Der Beschluss wurde am 10.03.2017  bekannt gemacht.

19. Änderung des Flächennutzungsplans

Der  Flächennutzungsplan stellt im Stadtteil Neumühle nördlich der Straße Am Leuschenberg eine »Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz« dar. Diese Darstellung ist Grundlage einer entsprechenden Festsetzung im B-Plan 05.90.01/1 »Wohngebiet Neumühle« aus dem Jahr 1997. Der Sportplatz sollte als Erweiterung für den bestehenden Sportplatz an der Kuckuck- bzw. Kastanienstraße geschaffen werden. Durch die Verlagerung von Teilen der Polizeidirektion an der Straße An den Wadehängen ergibt sich die Möglichkeit den bestehenden Sportplatz in westliche Richtung zu erweitern, so dass ein neuer Sportplatz an der Straße Am Leuschenberg entbehrlich wird. Diese Fläche soll für den Wohnungsbau erschlossen werden. Die Planung ist bereits im »Integrierten Stadtentwicklungskonzept Schwerin 2025« aus dem Jahr 2015 vorgesehen. Schließlich ist auf der Fläche zwischen der Straße An den Wadehängen und der Umgehungsstraße nördlich des bereits bestehenden Wohngebietes auf der Grundlage einer Änderung des B-Plans Nr. 05.90.01/3 »Neumühle – An den Wadehängen« die Wohnbebauung weitergeführt worden. Für die ursprünglich vorgesehene  Mischgebietsnutzung mit Wohnbebauung und kleinen Gewerbebetrieben hat sich bei gleichzeitig unverändert hoher Nachfrage nach Einfamilienhausstandorten kein Bedarf ergeben.

Der Änderungsbereich wird begrenzt im Westen durch die Umgehungsstraße (B106), im Süden  durch die Kranichstraße und den Sportplatz, im Osten durch die Fasanenstraße und im Norden durch die Grenze des geplanten Sportplatzes an der Straße Am Leuschenberg zur nördlich anschließenden Ausgleichsfläche des B-Plans Neumühle.

Ziel der Planung ist die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplans an die geänderten Ziele der Stadtentwicklung in diesem Bereich entsprechend dem »Integrierten Stadtentwicklungskonzept Schwerin 2025« und der Änderungen der Wohnbauflächenentwicklung im Bereich des B-Plans »Neumühle – An den Wadehängen«. Die Änderung ist gleichzeitig planungsrechtliche Grundlage für die Änderung des B-Plans Neumühle im Bereich des dort geplanten Sportplatzes.

Der Hauptausschuss der Stadtvertretung hat am 16.04.2019 beschlossen, das Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Der Beschluss wurde am 07.06.2019 bekannt gemacht.

20. Änderung des Flächennutzungsplans

 Mit den Beschlüssen der Stadtvertretung zum »Nutzungskonzept Halbinsel Ostorf mit Krösnitz« (2012) und dem »Entwicklungskonzept Mueß und Zippendorf« (2014) wurden in diesen Bereichen des Stadtgebietes kleinräumig die Ziele für die weitere Stadtentwicklung neu gesetzt. Dementsprechend sind die folgenden Darstellungen des Flächennutzungsplans anzupassen.

Halbinsel Ostorf

Das Nutzungskonzept Halbinsel Ostorf mit Krösnitz setzt u.a. folgende Ziele für die weitere Entwicklung der Halbinsel:

  • Beschränkung der Wohnbauflächenentwicklung auf das ehemalige Postgelände im zentralen Bereich der Halbinsel
  • Erhalt der Kleingartennutzung
  • Erhalt des Schützengeländes sowie des Stadions für eine sportliche Nutzung
  • Renaturierung der Flächen der ehemaligen Gärtnerei

Dementsprechend ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

Die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung »Schule« im Bereich des ehemaligen Postgeländes soll in eine Wohnbaufläche geändert werden. Auf der Grundlage einer Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB »Krösnitz – Alte Postschule« (Abrundungssatzung) ist hier inzwischen ein Einfamilienhausgebiet entstanden.

Südlich der Stadionstraße im Bereich der Kleingartenanlage »Ostorf« wird die Wohnbauflächendarstellung zurückgenommen und stattdessen eine »Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten« dargestellt.

Im Bereich der ehemaligen Gärtnerei Krösnitz 38 sowie der Grundstücke Krösnitz 40, 42 und 44 soll die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Kennzeichnung »Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen/Freizeiteinrichtungen« in »Fläche für die Landwirtschaft« geändert werden. Über den Bestand hinaus sind bauliche Erweiterungen an diesen Standorten nicht mehr Ziel der Stadtentwicklung.

Ortslage Mueß

Östlich der alten Dorflage Mueß stellt der Flächennutzungsplan im Bereich des an die bestehende Bebauung anschließenden Gartenlandes auf einer Teilfläche Wohnbauflächen dar. Das ermöglicht eine bauliche Erweiterung der alten Ortslage nach Osten. Durch eine Überbauung der weitläufigen Gärten würde aber der nur hier in der Stadt noch erlebbare Übergang von historischem Dorf in die freie Landschaft verlorengehen. Daher sieht das Entwicklungskonzept vor, diese Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan zurückzunehmen. Dementsprechend soll in diesem Bereich die Darstellung von Wohnbauflächen in Fläche für die Landwirtschaft geändert werden.

Der Hauptausschuss der Stadtvertretung hat am 16.04.2019 beschlossen, das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Der Beschluss wurde am 07.06.2019 bekannt gemacht.

Berichtigungen

Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 73.10 "Internationale Schule Schelfstadt"
Planausschnitt Internationale Schule Schelfstadt © Landeshauptstadt Schwerin

 

Mit der Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde ein Teil der gemischten Baufläche südlich der Knaudtstraße im Bereich der Internationalen Schule Schelfstadt (Ecolea) in Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Schule" geändert. Die Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 73.10 "Internationale Schule Schelfstadt", der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt wurde und am 8.Otober 2010 in Kraft trat. 

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 84.13 "Am Sodemannschen Teich"
Planausschnitt Baugebiet Sodemannsche Teiche © Landeshauptstadt Schwerin

Mit der Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde die gemischte Baufläche zwischen der Büdnerstraße und dem Gosewinkler Weg im Stadtteil Lankow in eine Wohnbaufläche geändert. Die Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 84.13 "Am Sodemannschen Teich", der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt wurde und am 3.Otober 2014 in Kraft trat.

Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 14.91.01 "Friedrichsthal, 1. Änderung
Planausschnitt Baugebiet Friedrichsthal © Landeshauptstadt Schwerin

Mit der Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde die Fläche für den Gemeinbedarf im Zentrum des B-Plans Friedrichsthal, die bisher nicht baulich entwickelt wurde, in Wohnbaufläche und Gemischte Baufläche geändert. Die Berichtigung der Darstellung des Flächennutzungsplans erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 14.91.01 "Friedrichsthal, 1. Änderung, der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt wurde und am 14. November 2014 in Kraft trat.

Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 82.12 „Nordhafenquartier“
Planausschnitt Baugebiet Nordhafenquartier © Landeshauptstadt Schwerin

Mit der Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde ein Teil der Grünfläche auf der Möwenburghalbinsel zwischen der Möwenburgstraße und dem Nordufer des Ziegelinnensees  in eine Wohnbaufläche  geändert. Die Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 82.12 "Nordhafenquartier", der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt wurde und am 13.2.2015 in Kraft trat.

Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 55. 10 "Neues Wohnen am Lankower See"
Planausschnitt Wohngebiet am Lankower See © Landeshauptstadt Schwerin

Mit der Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde im Stadtteil Lankow südlich der Gadebuscher Straße der westliche Teil der Fläche für den Gemeinbedarf sowie eine daran angrenzende Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz im Bereich des ehemaligen Internatskomplexes Lankow in eine Wohnbaufläche geändert. Die Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans erfolgt auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 55.10 "Neues Wohnen am Lankower See", der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt wurde und am 7. Juli 2017 in Kraft trat.

Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr.79.12 "Alte Brauerei an der Knaudtstraße"
Planausschnitt Alte Brauerei © Landeshauptstadt Schwerin

Mit der Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde nördlich der Knaudtstraße im Bereich des ehemaligen Brauereigeländes die Wohnbaufläche zum Teil in Gemischte Baufläche und ein kleiner Teil der westlich angrenzenden Grünfläche in Wohnbaufläche geändert. Die Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 79.12 "Alte Brauerei an der Knaudtstraße", der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt wurde und am 29.Juni 2018 in Kraft trat. 

Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr.110 "Solaranlage im Blücher Umweltpark“
Planausschnitt Stern Buchholz Blücher Umweltpark © LH Schwerin

Mit der Berichtigung des Flächennutzungsplans wurde ein Teil der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zusatzsignatur "Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen/Freizeiteinrichtungen" im Blücher Umweltpark in Stern-Buchholz in Sonderbaufläche mit der Zusatzsignatur "Solar" geändert. Die Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr.110 "Solaranlage Blächer Umweltpark", der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt wurde und am 30.4.2021 in Kraft trat. 

 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft

Herrn Andreas Thiele
Fachdienstleiter
Raum: 4.063

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Rechtswirksamer Flächen­nutzungsplan mit allen Änderungen