Mit den Beschlüssen der Stadtvertretung zum »Nutzungskonzept Halbinsel Ostorf mit Krösnitz« (2012) und dem »Entwicklungskonzept Mueß und Zippendorf« (2014) wurden in diesen Bereichen des Stadtgebietes kleinräumig die Ziele für die weitere Stadtentwicklung neu gesetzt. Dementsprechend sind die folgenden Darstellungen des Flächennutzungsplans anzupassen.
Halbinsel Ostorf
Das Nutzungskonzept Halbinsel Ostorf mit Krösnitz setzt u.a. folgende Ziele für die weitere Entwicklung der Halbinsel:
- Beschränkung der Wohnbauflächenentwicklung auf das ehemalige Postgelände im zentralen Bereich der Halbinsel
- Erhalt der Kleingartennutzung
- Erhalt des Schützengeländes sowie des Stadions für eine sportliche Nutzung
- Renaturierung der Flächen der ehemaligen Gärtnerei
Dementsprechend ist der Flächennutzungsplan zu ändern.
Die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung »Schule« im Bereich des ehemaligen Postgeländes soll in eine Wohnbaufläche geändert werden. Auf der Grundlage einer Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB »Krösnitz – Alte Postschule« (Abrundungssatzung) ist hier inzwischen ein Einfamilienhausgebiet entstanden.
Südlich der Stadionstraße im Bereich der Kleingartenanlage »Ostorf« wird die Wohnbauflächendarstellung zurückgenommen und stattdessen eine »Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten« dargestellt.
Im Bereich der ehemaligen Gärtnerei Krösnitz 38 sowie der Grundstücke Krösnitz 40, 42 und 44 soll die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Kennzeichnung »Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen/Freizeiteinrichtungen« in »Fläche für die Landwirtschaft« geändert werden. Über den Bestand hinaus sind bauliche Erweiterungen an diesen Standorten nicht mehr Ziel der Stadtentwicklung.
Ortslage Mueß
Östlich der alten Dorflage Mueß stellt der Flächennutzungsplan im Bereich des an die bestehende Bebauung anschließenden Gartenlandes auf einer Teilfläche Wohnbauflächen dar. Das ermöglicht eine bauliche Erweiterung der alten Ortslage nach Osten. Durch eine Überbauung der weitläufigen Gärten würde aber der nur hier in der Stadt noch erlebbare Übergang von historischem Dorf in die freie Landschaft verlorengehen. Daher sieht das Entwicklungskonzept vor, diese Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan zurückzunehmen. Dementsprechend soll in diesem Bereich die Darstellung von Wohnbauflächen in Fläche für die Landwirtschaft geändert werden.
Der Hauptausschuss der Stadtvertretung hat am 16.04.2019 beschlossen, das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Der Beschluss wurde am 07.06.2019 bekannt gemacht.