Der Flächennutzungsplan stellt die zukünftige räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt Schwerin für einen mittelfristigen Planungszeitraum von etwa 10 - 15 Jahren in den Grundzügen dar.
Grundlage der Flächennutzungsplanung sind die folgenden Planungsleitziele. Diese Planungsleitziele sind auf die Flächennutzungsplanung bezogene Konkretisierungen des Leitbildes für die Landeshauptstadt Schwerin. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Leitziele teilweise nicht über den Flächennutzungsplan, sondern über andere planerische Aktivitäten, wie z. B. den Stadtumbau und die Stadterneuerung, umgesetzt werden.
Unsere Planungsleitziele |
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Stärkung Schwerins als Oberzentrum Westmecklenburgs und Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns mit seinen Qualitäten als Wohn-, Arbeits- und Einkaufsort sowie den besonderen naturräumlichen Standortbedingungen für die Erholung und den Tourismus. |
Sicherung der notwendigen Entwicklungsflächen für Wohnnutzung und Arbeitsstätten um eine Zersiedlung des Umlandes zu begrenzen und den Entwicklungsdruck auf die Flächen innerhalb der Stadtgrenze Schwerins zu lenken. |
Priorität für Innenentwicklung und Flächenrecycling, damit brachliegende Flächen in den bebauten Stadtteilen wieder genutzt und für eine attraktive Nutzung neu entwickelt werden. |
Förderung von Nutzungsmischungen durch die Aktivierung von gemischten Bauflächen, um die Nachbarschaft von Wohnen und Arbeiten zu begünstigen. |
Stärkung der Stadtteilzentren zur wohnortnahen Versorgung wird durch die Ausweisung gemischter Bauflächen, auf denen nichtstörende Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bestehen oder angesiedelt werden und zur Belebung der Stadtteile beitragen. |
Entwicklung der Innenstadt als Einkaufsort durch Ausweisung gemischter Bauflächen im Stadtzentrum bei Verzicht auf weitere Sonderbauflächen für den großflächigen Einzelhandel an der Peripherie. |
Sicherung und Entwicklung der Erholung für die Bevölkerung im Stadtgebiet durch eine Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit von Kleingärten sowie die Erhöhung der Erreichbarkeit von Parks, sonstigen Grünanlagen und Seen durch die Schaffung zusätzlicher Wegeverbindungen aus den Wohngebieten in die freie Landschaft. |
Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft durch Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftserlebens. Die besondere Bedeutung von Flächen für den Arten- und Biotopschutz ergibt sich dabei aus dem bestehenden Schutzstatus (Natura 2000-Gebiet, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) sowie der Ausweisung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. |
Auf dieser Grundlage weist der Flächennutzungsplan insbesondere zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung Entwicklungsflächen für Wohnungsbau und Arbeitsstätten aus. Das konkrete Baurecht wird auf diesen Flächen allerdings nicht durch den Flächennutzungsplan (den vorbereitenden Bauleitplan), sondern erst durch Bebauungspläne (den verbindlichen Bauleitplan) geschaffen.
Damit hat der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung für den Bürger, lediglich im Außenbereich kann dieser im Baugenehmigungsverfahren bei Vorhaben nach § 35 BauGB im Einzelfall als ein öffentlicher Belang zur Beurteilung herangezogen werden. Seine Wirkung bekommt der Flächennutzungsplan insbesondere durch das Entwicklungsgebot, demzufolge die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.