Der Geltungsbereich der Aufhebung befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt und ist ca. 1,8 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7 ha.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hafen/Güstrower Straße“ in den noch nicht realisierten Teilen entsprechen nicht mehr den heutigen Planungsvorstellungen und -zielen. Die Anwendung der Festsetzungen an den unbebauten Flächen würde einen städtebaulichen Charakter verlangen, der sich von der bestehenden Bebauung unterscheidet. Um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden und ein entsprechendes städtebauliches Ortsbild zu sichern, ist die Aufhebung des Bebauungsplanes beabsichtigt. Künftige Vorhaben in diesem Bereich werden nach § 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt. Die Vorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.