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Wochenendhausgebiet Am Winkel

Wochenendhausgebiet Am Winkel

 © LH Schwerin

Das 8 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Krebsförden am westlichen Ufer des Ostorfer Sees. Das Wochenendhausgebiet soll mit seiner Freizeitnutzung gesichert werden. Es soll verhindert werden, dass sich ein Wohngebiet mit einer dauerhaften Wohnnutzung entwickelt, weil letzteres u.a. insbesondere höhere Verkehrs-, Sicherheits- und sonstige Infrastrukturanforderungen erforderlich machen würde. Es entspricht den räumlichen Entwicklungszielen der Stadt Schwerin, hier am See ein Wochenendhausgebiet zu sichern. Deshalb soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der als Art der Nutzung “Wochenendhausgebiet“ festsetzt und das entsprechende Maß der Nutzung festlegt.

Am 27. Mai 2020 wurden die Ziele und Zwecke der Planung in einer Onlineveranstaltung unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung vorgestellt. Sie können die Präsentation in der Aufzeichnung nachschauen. Unten sehen sie im Chat gestellte Fragen und Antworten darauf.

Fragen und Antworten des Chats

Was passiert mit größeren Gebäuden?

Die Frage, wie mit Gebäuden die mehr als 60 qm Grundfläche aufweisen, verfahren wird, wird für jeden Einzelfall betrachtet werden. Der Bestandsschutz gilt, wenn eine baurechtliche Genehmigung vorliegt. Bestehende Pachtverhältnisse werden nicht betrachtet. Bei einem Nutzerwechsel wirkt der Pachtvertrag mit der Stadt Schwerin, der die Größe des Gebäudes beschränkt. Bei einer Neuvermietung werden u.a. max. 60 qm für Wochenendgebäude in der Regel zu Grunde gelegt werden.

Sind neue Wochenendhäuser möglich?

Nein. Es ist nicht vorgesehen, dass neue Wochenendhausstandorte im Gebiet entstehen können.

Ist der Flächennutzungsplan, in dem das Wochenendhausgebiet festlegt wurde, noch aktuell?

Ja, der Flächennutzungsplan ist Ende der 1990er Jahre rechtswirksam geworden und ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Grundstückserwerb: Ist es möglich, das Grundstück zu erwerben?

Nein. Das Gesamtgrundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt Schwerin. Es können also nur Grundstücksteile (Parzellen) gepachtet werden.

Angemessenheit der Größenbeschränkung

Ist die Festlegung von 60 qm pro Wochenendhaus noch zeitgemäß? Es gäbe Gebiete, in denen 80 qm pro Gebäude zulässig wären.

Es ist notwendig eine Grenze zu ziehen, um das Hauptziel des Bebauungsplans zu erreichen, die Art der Nutzung als Wochenendhausgebiet zu sichern und damit die Dauerwohnnutzung zu verhindern. Die Ursprungsbauten hatten (und manche haben noch) eine Grundfläche von nur etwa 40 qm aufgewiesen. Demgegenüber soll eine Erweiterung zulässig sein. Es soll allerdings verstärkt gesichert werden, dass sich keine Dauerwohnnutzungen im Gebiet verfestigen. Die vorrübergehende Nutzung ist Ziel des Wochenendhausgebietes. Es werden ansonsten mehr Ansprüche an die Infrastruktur gestellt, die nicht erfüllt werden können. Der Vorschlag der Verwaltung mit 60 qm pro Wochenendgebäude incl. Nebenanlagen wird an die Stadtvertretung gegeben.

Berechnung von Nebenanlagen

Zählen zu den 60 qm überbaubarer Gebäudefläche auch Nebenanlagen?


Ja. Z.B. ein Gartengerätehaus oder auch ein Fahrradschuppen zählen dazu. Wochenendgebäude sind nicht zum dauernden Wohnen vorgesehen, sondern zum vorübergehenden Aufenthalt. Dazu gehört auch das Abstellen der notwendigen Gerätschaften innerhalb der überbauten Flächen.

Ganzjährige Nutzung

Das Gebiet darf zwar ganzjährig genutzt werden, also nicht nur im Sommer, sondern auch in den Wintermonaten. Es ist allerdings keine durchgängige Nutzung das ganze Jahr über zulässig. Die Freizeitnutzung muss im Vordergrund stehen. Der Lebensmittelpunkt darf nicht im Gebiet liegen.

Rechtskraft des Bebauungsplans

Der Bebauungsplanentwurf wird zunächst in den Ausschüssen beraten und in einem folgenden Verfahrensschritt öffentlich ausgelegt. Frühestens ab 2021 ist mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu rechnen.

 

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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Frau Birgit Cordes

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin