
Es besteht der Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtgebiet Schwerin. Hierzu sollen bevorzugt Brachflächen in Anspruch genommen werden. Das Plangebiet bietet innerhalb der gemischten Nutzung der Umgebung geeignete Flächen für den Wohnungsbau. Da das Gebiet planungsrechtlich als Außenbereich beurteilt wird, ist es notwendig Planungsrecht für die Fläche zu schaffen. Mit einer Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) kann eine Bebauung ermöglicht werden.
Satzung Begründung