Die Wohnbebauung entlang der Straßenzüge Sebastian-Bach-Straße, Richard-Wagner-Straße und der Nordseite der Wittenburger- und Werner-Seelenbinder-Straße ist aufgrund ihrer Planung, Entstehungszeit und ihren baulichen Strukturen durch in sich geschlossene städtebauliche Erscheinungsbilder geprägt. Diese widerspiegeln bedeutende Entwicklungsphasen in der Geschichte der Landeshauptstadt Schwerin. Ziel der Erhaltungssatzung ist es daher, den vorhandenen baulichen Bestand mit seinem städtebaulich überlieferten Erscheinungsbild dauerhaft zu erhalten.
Erhaltungssatzung Begründung Änderungsantrag Stellungnahme der Öffentlichkeit