Eine Aufgabe des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist entsprechend den Festsetzungen des Baugesetzbuches (§ 193 BauGB) und der Gutachterausschusslandesverordnung (§7 GutALVO M-V) die Erstellung von Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken.
Darüber hinaus kann der Gutachterausschuss auch Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für Rechtsverluste und andere Vermögensnachteile erstatten - insbesondere bei städtebaulichen oder bodenordnerischen Maßnahmen sowie der Aufhebung oder Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen. Nach dem Bundeskleingartengesetz und nach der Nutzungsentgeltverordnung ist der Gutachterausschuss verpflichtet, Gutachten über die Höhe der ortsüblichen Kleingartenpacht bzw. des ortsüblichen Nutzungsentgeltes zu erstellen.
Die Erstellung eines Gutachtens kann schriftlich beantragt werden. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber grundstücksgleicher Rechte und Personen, die entsprechende Vollmachten des vorgenannten Personenkreises haben.
Ein Auszug aus der Gutachterausschusskostenverordnung, aus dem die Gebührenhöhe hervorgeht, ist dem Antragsformular beigefügt.