Qualifizierter Mietspiegel wurde einstimmig beschlossen
Im Arbeitskreis Mietspiegel haben die Vertreter der Mieter, Vermieter und der Landeshauptstadt Schwerin am 11.12.2023 einstimmig den neuen Mietspiegel für die Landeshauptstadt beschlossen. Der Mietspiegel ist ab 01.01.2024 wirksam und löst den Mietspiegel 2022/23 ab.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz und vermeidet Streitigkeiten durch die Ausweisung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Für den Mietspiegel 2024/2025 standen Daten von 25.826 Mietwohnungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um 10.771 Bestandsmieten und 15.055 Neuvertragsmieten. Diese Stichprobe liefert sichere Angaben zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Frei vereinbarte Mieten sind im untersuchten Zeitraum vom 01.09.2017 bis 31.08.2023 im gesamten Stadtgebiet um durchschnittlich 3,8 Prozent gering gestiegen. In der Schweriner Innenstadt ist ebenfalls nur ein geringer Anstieg zu verzeichnen. Insgesamt macht sich bemerkbar, dass der Gesetzgeber ab 01.01.2020 den Betrachtungszeitraum im Mietspiegel von 4 auf 6 Jahre erhöht hat.
Die Wohnwertmerkmale Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit sind wichtige Größen auf dem Schweriner Wohnungsmarkt. Die Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt Schwerin schwanken im Mittelwert je nach Ausstattung, Baualtersklasse (BAK) und Größe der Wohnungen zwischen 4,75 und 11,15 €/m² Wohnfläche. Der höchste Wert mit 11,15 €/m² steht im Mietspiegelfeld „BAK 4 F Altbau Modernisierung ab 2005 mit über 19 Ausstattungspunkten“ und einer Wohnungsgröße bis 40 m². Der niedrigste Wert mit 4,75 €/m² ist im Feld „Wohnungsbau, Baujahr 1957 bis 1991 nicht modernisiert“ mit einer Wohnungsgröße über 100 m² ausgewiesen.
Mit dem Mietspiegelreformgesetz - MsRG gibt es mehr Rechtssicherheit und u.a. eine Auskunftspflicht. Mieter und Vermieter sind verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Die neue Mietspiegelverordnung - MsV legt Mindeststandards zur Mietspiegelerstellung fest.
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