Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin ist eine untere Landesbehörde und hat nach Baugesetzbuch (§ 193 BauGB) sowie Gutachterausschusslandesverordnung (§ 7 GutALVO M-V) folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und besonderen Bodenrichtwerten insbesondere in Sanierungsgebieten
- Auswertung und Veröffentlichung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
- Herausgabe des Grundstücksmarktberichtes
- Führung, Auswertung und Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Selbständigkeit, Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit des Gutachterausschusses ist gesetzlich (§ 192 BauGB) festgeschrieben.
Die in den Gutachterausschüssen tätigen ehrenamtlichen Gutachter aus Bereichen der Bauwirtschaft, des Bankwesens, der Land- und Forstwirtschaft, des Vermessungs- und Liegenschaftswesens, der Immobilienwirtschaft und anderer Fachgebiete verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung über besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Die große fachliche Spannbreite erlaubt es, für jede Bewertungsaufgabe die „richtigen“ Gutachter auszuwählen.