Das ist eine Frage, die immer wieder gestellt wird. Grundsätzlich ist die Frage mit „ja“ zu beantworten. Nur - die Qualität der Nachweise ist sehr unterschiedlich. Einerseits gibt es sehr gute Unterlagen aus der jüngeren Vergangenheit und aussagekräftige Dokumentationen, welche bereits 70 bis 100 Jahre alt sind. Andererseits sind manche Grenzen letztmalig vor Einführung des Meters (1868) bestimmt worden oder es liegt lediglich ein graphischer Nachweis vor, der bis zu 250 Jahre alt sein kann. Für diese Bereiche erfüllt das Liegenschaftskataster oft nicht die gesetzlichen Anforderungen und nur durch Maßnahmen der Katastererneuerung (u.a. Neuvermessung) kann hier die geforderte Zuverlässigkeit und Genauigkeit erreicht werden. Des Weiteren sind Vermessungen klassischerweise notwendig, wenn neue Flurstücke entstehen sollen und/oder Gebäude neu errichtet wurden. In Vorbereitung einer Liegenschaftsvermessung müssen dem Vermesser aus den Archiven des Liegenschaftskatasters sämtliche Unterlagen, die die Entstehung und den Nachweis der vorhandenen Flurstücksgrenzen dokumentieren, zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist der Bereich Unterlagenvorbereitung zuständig. Unvollständige Unterlagen würden zu fehlerhaften Grenzfeststellungen führen, aus denen nicht auf der Eigentumsgrenze errichtete Zäune, Hecken, Mauern, etc. oder gar baurechtswidrige Zustände, wie beispielsweise grenzüberschreitende Bebauungen resultieren können. Daher ist die fachgerechte Erfüllung dieser Aufgabe für die betroffenen Eigentümer und Erwerber aber letztlich auch für die Verwaltung von wesentlicher Bedeutung. Neben der Erledigung der beschriebenen Aufgaben befasst sich der Bereich Unterlagenvorbereitung aktuell mit dem Aufbau eines Digitalen Rissarchivs. Hierdurch soll zukünftig die aufwendige Recherche in den Unterlagen des herkömmlichen (analogen) Archivs durch rechnergestützte Bereitstellung der gescannten Dokumente unterstützt bzw. ersetzt werden.