Nach Denkmalschutzgesetz M-V §5 werden Denkmale in eine Denkmalliste eingetragen. Die Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin wird durch die untere Denkmalschutzbehörde geführt und ist auf deren Internetseite eingestellt.
Ist der Denkmalwert eines Objektes durch die Denkmalbehörden benannt, genießt es den Schutz des Denkmalschutzgesetzes M-V, unabhängig davon, ob es bereits in die Denkmalliste der Stadt eingetragen ist oder nicht.