„Jedes Kulturdenkmal, das heute zugrunde geht, ist für alle Zeit verloren. Was wir jetzt nicht retten, kann nie mehr gerettet werden. Was wir heute versäumen, kann keine künftige Generation nachholen. … Nicht der Glanz einiger durch-restaurierter Großprojekte darf in dieser Zeit oberstes Ziel der Denkmalpflege sein, sondern allein der Substanzerhaltung möglichst vieler historischer Zeugnisse.“ (Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, 08.11.1985)
Denkmale zeichnen sich durch Ihre Bedeutsamkeit für die Menschheitsgeschichte aus. Sie spiegeln die Vielfalt zivilisatorischer Errungenschaften und sind zugleich als ihre Quelle Dokumente der Geschichte und der Tradition.
Denkmale können Baudenkmale, bauliche Anlagen, Gartendenkmale, technische Denkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale sowie Denkmalbereiche umfassen.
Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nehmen die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V wahr.