Seit dem 13. Dezember 2022 nehmen wir nur noch digitale Anträge (über das Schweriner Serviceportal) nach BauVorlVO M-V entgegen.
Möchten Sie in unserer Landeshauptstadt Schwerin auf einem Baugrundstück bauen, die Nutzung eines Gebäudes ändern oder einen Antrag auf eine Verwaltungsleistung der unteren Bauaufsichtsbehörde stellen?
Wir haben unseren Online-Service auf Ihre Wünsche ausgerichtet und bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit folgende Anträge und Anzeigen in elektronischer Form einzureichen:
- Baugenehmigung beantragen(§ 64 LBauO M-V),
- Baugenehmigung (vereinfachten Verfahren) beantragen (§ 63 LBauO M-V),
- Baugenehmigung für eine Werbeanlagen beantragen (§ 63 LBauO M-V),
- Bauvorbescheid beantragen (§ 75 LBauO M-V),
- Genehmigungsfreistellung für Wohnbebauungen in B-Plangebieten (§ 62 LBauO M-V),
- Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V),
- Antrag auf Akteneinsicht
- Antrag auf Akteneinsicht - Zugang für Bauherren
- Antrag auf Akteneinsicht - Zugang für Entwurfsverfasser
- Bauantrag - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen (§ 83 LBauO M-V),
- Beseitigung von Anlagen anzeigen (§ 61 LBauO M-V),
- Bauantrag - Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Vergabe einer Hausnummer beantragen
- Bautechnische Nachweise zur Prüfung einreichen (Standsicherheit / Brandschutz) (§ 66 LBauO M-V),
- Anfrage nach dem Ortsbaurecht
- Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung (§ 77 LBauO M-V),
- Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten (§ 76 LBauO M-V),
- Antrag auf Genehmigung nach Erhaltungssatzung