Für Ihren Umzug können Sie das Aufstellen von mobilen Haltverboten oder eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone bzw. für andere Verbotsbereiche beantragen.
Gefördert durch die
Europäische Union
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
E-Mail senden
Öffnungszeiten Tourist-Information
Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag 10:00 - 16:00 Uhr
Hotel, Ferienwohnung oder
Pension gesucht?
Unsere Veranstaltungshöhepunkte
finden Sie hier:
Den vollständigen Veranstaltungs-
kalender können Sie hier durchstöbern:
Für Ihren Umzug können Sie das Aufstellen von mobilen Haltverboten oder eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone bzw. für andere Verbotsbereiche beantragen.
Auf Antrag kann die Verkehrsbehörde die Aufstellung mobiler Haltverbote anordnen. Der Antrag ist mindestens 10 Arbeitstage vor dem Umzugstermin zu stellen.
Vom Antragsteller ist dann eine Beschilderungsfirma zur Aufstellung der angeordneten Haltverbote zu beauftragen. Hierzu muss der Antragsteller selbst Angebote bei den Beschilderungsfirmen einholen.
Die Haltverbote werden dann spätestens 4 Tage vor dem Umzugstermin von der Beschilderungsfirma aufgestellt.
Bei Umzügen in gesperrten Bereichen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Der Antrag ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem Umzugstermin zu stellen.
Dies gilt insbesondere für die Befahrung der Fußgängerzone oder für Park-und Haltverbotsbereiche.
Hierbei wird dann auch die Ausgabe von Pollerschlüsseln mit geregelt. (Mietkaution: 50,00 EUR).