Wer im Auftrag öffentlicher Maßnahmenträger für ein Bauvorhaben auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgraben, etwas lagern, aufstellen oder im Luftraum eine Leitung führen möchte, braucht eine Erlaubnis nach Verkehrsrecht, da der Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Baustellen müssen so eingerichtet werden, dass die Arbeiten fachgerecht und unbehindert ausgeführt werden können. Anwohner*innen sowie Passanten und Passantinnen dürfen dabei nicht gefährdet werden.