1. Ausnahmegenehmigung (blauer EU-einheitlicher Parkausweis)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr „blauer EU – einheitlicher Parkausweis“
Voraussetzungen
- Außergewöhnliche Gehbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“ oder gleichgestellter Personenkreis oder
- Blindheit und mit Merkzeichen „BI“ oder
- Beidseitige Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
- aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
- ein Passfoto
- Kopie Schwerbehindertenausweis bzw. Kopie des Bescheides des Versorgungsamtes
Besonderheiten
- Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes zu stellen. (Link)
Formulare & Downloads
Gültigkeitszeitraum
- Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.
Gebühren
- Die Genehmigung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
2. Ausnahmegenehmigung (orangefarbiger Parkausweis)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr „orangefarbener Parkausweis“
Voraussetzungen
- Das Merkzeichen „G“ und „B“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen( und der Lendenwirbelsäule, soweit dich diese auf das Gehvermögen auswirken) oder
- Das Merkzeichen „G“ und „B“ und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder
- Mit einer Erkrankung an Morbus Crohn oder an Colitis ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60 oder
- Doppeltem Stoma (künstlicher Darm –und Harnausgang), wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Benötigte Unterlagen
- ausgefülltes und beidseitig unterschriebenes Antragsformular
- ärztliche Bescheinigung über Stomaversorgung (falls zutreffend )
- aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises (beidseitig)
- Kopie des vollständigen aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes
Formulare & Downloads
Gültigkeitszeitraum
- Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.
Gebühren
- Die Genehmigung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
3. Ausnahmegenehmigung (gelber Parkausweis)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen und Menschen mit vorübergehender Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigungen „gelber Parkausweis
Voraussetzungen
- Das Merkzeichen „G“ und einen GdB von wenigstens 80 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule oder
- das Merkzeichen „G“ und einen GdB von wenigstens 70 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge oder
- einen künstlichen Darmausgang, künstliche Harnableitung oder einen Tracheostoma (einfacher Stomaträger), wenn allein hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter und beidseitig unterschriebenes Antragsformular
- ärztliche Bescheinigung über Stomaversorgung (falls zutreffend)
- aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises (beidseitig)
- Kopie des vollständigen aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes
Formulare & Downloads
Gültigkeitszeitraum
- Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.
Gebühren
- Die Genehmigung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
4. Ausnahmegenehmigung (befristeter gelber Parkausweis)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für besondere Gruppen von schwerbehinderte Menschen und Menschen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung „befristeter gelber Parkausweis“
Voraussetzungen
Vorübergehende erhebliche Mobilitätseinschränkungen mit einem höchstmöglichen Aktionsradius von ca. 100 Metern aufgrund:
- eines Unfalls,
einer Operation
- oder eine Krankheit (z.B. länger andauernde akute rheumatische oder Multiple Sklerose-Schübe oder
- wegen einer Gehbehinderung bzw. Mobilitätsbeeinträchtigung mit einem höchstmöglichen Aktionsradius von ca. 100 Metern und einem noch nicht abgeschlossenen Feststellungsverfahren nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch der Versorgungsverwaltung.
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter und beidseitig unterschriebenes Antragsformular
- aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
- formlose aktuelle ärztliche Bescheinigung über das Ausmaß und die Dauer der Gehbehinderung / Mobilitätsbeeinträchtigung
- Eingangsbestätigung der Versorgungsverwaltung zu dem beantragten Erst- bzw. Neufeststellungsverfahren nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Formulare & Downloads
Gültigkeitszeitraum
- Die Ausnahmegenehmigung ist auf 6 Monate befristet. Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf begründetem Antrag verlängert werden.
Gebühren
- Die Genehmigung ist gebührenfrei.
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