Die Verkehrsbehörde überprüft von Amtswegen laufend bestehende Verkehrsregelungen, mit dem primären Ziel die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
U.a. ist die Verkehrsbehörde gesetzlich verpflichtet alle 2 Jahre allgemeine Verkehrsschauen und darüber hinaus auch anlassbezogen sogenannte Sonderverkehrsschauen durchzuführen. Die Verkehrsschauen untersuchen Verkehrsregelungen entsprechend der thematischen Schwerpunktsetzung (z.B. Radverkehrsschau, Bahnverkehrsschau, Nachtverkehrsschau, Wegweisungsverkehrsschau, Baustellenverkehrsschau) unter Beachtung aktueller gesetzlicher Regelungen und unter Beachtung verkehrssicherheitsrelevanter Belange sowie der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs.
Darüber hinaus ergeben sich Prüferfordernisse durch neue gesetzliche Regelungen, wie die letzte Änderungsverordnung StVO aus 2013 (z.B. Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht).
Im Rahmen von Planungsvorhaben, aufgrund von Anfragen und Anträgen aus den politischen Gremien, über das Beschwerdemanagement oder über Klarschiff ergeben sich weitere Prüfbedarfe.