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Parken

© Landeshauptstadt Schwerin/ZGM

Parktickets in Schwerin einfach per App bezahlen

PARK Now wird zu EasyPark. Durch die Kooperation mit dem neuen Anbieter EasyPark bietet die Landeshauptstadt Schwerin eine Möglichkeit zum Lösen eines digitalen Parkscheins. Nach der Installation der kostenfreien EasyPark-App werden dort alle Parkmöglichkeiten in der Umgebung mit den entsprechenden Tarifen anzeigt. Alternativ lässt sich das virtuelle Parkticket nach Registrierung auf der Webseite www.easypark.de per SMS oder einem Anruf im Servicecenter unter der 0221 260 1899 lösen. Im Gegensatz zum Parken mit Parkschein erfolgt eine minutengenaue Abrechnung, welche wahlweise per Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte beglichen werden muss. Bei der Nutzung EasyPark fallen zusätzlich zu den regulären Parkkosten geringe Servicegebühren pro Parkvorgang an. Diese Servicegebühren entfallen bei der Nutzung des Tarifs EasyParkLarge, bei dem stattdessen eine monatliche Pauschale von 1,99 Euro anfällt. Die genauen Konditionen sind auf der Webseite von EasyPark einsehbar.

Die Hinweisschilder, die an und auf den Parkscheinautomaten im Stadtgebiet angebracht sind, kennzeichnen den neuen  Anbieter EasyPark. 

Parken in Schwerin

 © Landeshauptstadt Schwerin/Julia Patzelt

Die öffentlichen Stellplätze in der Innenstadt sind alle bewirtschaftet und somit größtenteils kostenpflichtig.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema Parken.
Bei Konzerten oder Sportveranstaltungen in der Sport-und Kongresshalle sowie bei Volleyballspielen der 1. Bundesliga in der Palmberg-Arena kann es im Bereich der Zufahrt Wittenburger Straße zu verkehrlichen Problemen kommen. Bitte nutzen Sie auch die öffentlichen Verkehrsmittel bzw. das Parkleitsystem Innenstadt und kommen Sie zu Fuß!

Wichtiger Hinweis: Ab 1. Juli tritt die neue Parkgebührenverordnung in Kraft

Auf ihrer Sitzung am 29. April 2024 hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin eine neue Parkgebührenverordnung beschlossen, die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt.

  • Das Parken auf öffentlich gekennzeichneten Flächen mit Parkscheinautomaten kostet dann in der gesamten Innenstadt (Parkzone 1) 2,50 Euro pro Stunde.
  • Für das restliche Stadtgebiet (Parkzone 2) fallen für eine Stunde Parken ab dem 1. Juli 2024 Gebühren in Höhe von 1,50 Euro an.
  • Aber auch Tagestickets für 10,00 Euro und kostenloses Kurzzeitparken bis zu einer Dauer von 30 Minuten werden auf öffentlichen Parkflächen nach Bedarf angeboten.
  • Die neue Parkgebührenverordnung regelt auch die jährliche Gebühr der Bewohnerparkausweise, die ab dem 1. Juli 2024 auf 60 Euro festgelegt wird.
  • Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine jährliche Gebühr von 120,00 Euro.
  • Ausgegeben wird ein Bewohnerparkausweis nur an Antragsteller mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung in der entsprechenden Bewohnerparkzone. Bewohner mit Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einer Länge über 5,50 Meter sind nicht anspruchsberechtigt.
Parkgebührenverordnung einschließlich Lagepläne

Bewohnerparken

Allgemeines

Bewohnerparken ist die Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit von öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum durch Beschilderung zugunsten der Bewohner eines bestimmten Quartiers. Dabei werden in Schwerin verschiedene Bewirtschaftungsarten angewendet. Es gibt reine Bewohnerstellplätze für eine ausschließliche Nutzung durch berechtigte Bewohner und die Mischnutzung von Kurzzeitparkplätzen mit Bewohnerparken. Für Fremdparker werden zusätzlich Kurzzeitparkplätze mit Parkschein oder Parkscheibe angeboten. Um auf den Bewohnerparkplätzen parken zu dürfen, müssen die Bewohner des entsprechenden Parkgebietes im Besitz eines Bewohnerparkausweises sein, der deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden muss.

Wo kann Bewohnerparken angeordnet werden?

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdruckes die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Was soll mit Bewohnerparken erreicht werden?

Bewohner von städtischen Kerngebieten, in denen auf Grund einer erheblichen Konzentration von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Arbeitsplätzen eine hohe allgemeine Stellplatznachfrage besteht, haben mangels freier Stellplätze kaum die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in Wohnungsnähe abzustellen. Das wirkt sich negativ auf die Wohnqualität aus. Durch die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen erhöhen sich die Chancen für die Bewohner, einen freien Stellplatz zu finden. Gleichzeitig ist das Bewohnerparken eine Maßnahme zur Verkehrsberuhigung, da der Parksuchverkehr der Bewohner und der gebietsfremden Parker abnimmt. Das Bewohnerparken stärkt daher die Wohnfunktion der Innenstadt und ist auf Grund der Lärm- und Abgasreduzierung durch Vermeidung von Parksuchverkehr auch als Maßnahme zum Klimaschutz anzusehen.

Das Neueste aus den Bewohnerparkzonen

Ab 01.12.2024 gilt eine neue Regelung für das Besucherparken

BewohnerInnen der Bewohnerparkzonen können für Ihre BesucherInnen ab 01.12.2024 Blanko-Besuchertagesausweise im 3er Block für 30 €  (je Besuchertagesausweis 10 €) erwerben. Die Ausgabe der Tagesausweise ist darüber hinaus in unbegrenzter Stückzahl möglich (je weiterer Besuchertagesausweis 10 €), die Begrenzung der Anzahl der Tagesausweise im Kalenderjahr entfällt.

Ebenso werden keine Angaben vom Besuchenden und/ oder Fahrzeug mehr erhoben.

Die Antragstellung durch die BewohnerInnen kann im BürgerBüro oder schriftlich erfolgen.

Bei Nutzung tragen BewohnerInnen bzw. BesucherInnen selbstständig das Tagesdatum und Kennzeichen auf dem Besuchertagesausweis ein.

Die Gebühr der Tagesausweise entspricht einem Tagesticket am Parkscheinautomat, Rechtsgrundlage ist § 46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung. Der Vorteil eines Besuchertagesausweis besteht darin, dass auch in Bewohnerparkbereichen ohne Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten geparkt werden kann.

 

Zonenübergreifendes Parken für Bewohner mit Parkausweis gilt ab sofort bis zum Ende des Jahres 2024

 Im Zuge des intensiven Baugeschehens in der Innenstadt sind bereits eine Vielzahl an Bewohnerparkplätzen weggefallen. Hier vor allem durch die vielen Straßensanierungsmaßnahmen im gesamten Umfeld der Paulsstadt, aber auch durch zahlreiche Großbauprojekte in der Altstadt sowie durch die Vielzahl an Bauvorhaben der Leitungsträger wie dem Breitbandausbau und der Erweiterung des Fernwärmenetzes. Die Stadt versucht dabei stets als Ausgleich einige zusätzliche Parkmöglichkeiten für die direkt betroffenen Anlieger in der näheren Umgebung zu schaffen, die in der Summe jedoch nicht ausreichen. Da wo es möglich ist, werden die Haltverbote tageszeitlich begrenzt. Dies ist jedoch nicht immer im ausreichenden Maße möglich.

Auch sind in diesem Jahr zahlreiche Großveranstaltungen und nicht zuletzt die Veranstaltungswoche um den Tag der deutschen Einheit herum mit dem Land M-V als Gastgeber geplant, die wiederum weitere Einschränkungen des Parkplatzangebotes für Bewohner mit sich bringen.

Um hier eine pragmatische Lösung den Parkbevorrechtigten Bewohner anzubieten, lässt die Stadt Schwerin ab sofort bis Ende des Jahres 2024 das zonenübergreifende Parken für Bewohner mit Parkausweis im gesamten Stadtgebiet zu.

 

 Einrichtung der Bewohnerparkzone V

Der städtische Fachdienst Verkehrsmanagement richtet ab dem 29. März 2023 eine neue Bewohnerparkzone in der Weststadt ein. „Diese Maßnahme soll einerseits die Parkchancen der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen und anderseits die Belastung durch übermäßigen Parksuchverkehr verringern“, berichtet der Leiter der Fachgruppe Verkehrsplanung Geert Böcker. 

Die neue Parkregelung wird in der Jean-Sibelius-Straße, der Von-Flotow-Straße sowie dem kurzen südlichen Abschnitt der Wittenburger Straße (zwischen Obotritenring und J.-Sibelius-Straße mit den geraden Hausnummern 106-114) eingeführt. Die Bewohnerparkzone ist durch den Buchstaben V gekennzeichnet. Einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie registriertes Fahrzeug können Personen beantragen, die in diesen Straßenabschnitten meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen. Ebenfalls ein Anrecht haben Bewohner des Obotritenrings der Häuser mit den ungeraden Hausnummern 193 – 243. Ausgenommen sind jedoch Bewohner, welche bereits über einen privaten Stellplatz oder eine Garage in diesem Bereich oder in unmittelbarer Nähe verfügen.

Der Bewohnerparkausweis gestattet das bevorrechtigte Parken in der Bewohnerparkzone V und kann ab sofort online im Serviceportal der Stadt unter serviceportal.schwerin.de oder im Bürgerbüro im Stadthaus beantragt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung unter www.schwerin.de/terminvergabe ist erforderlich. Der Bewohnerparkausweis kostet 30,70 Euro und ist für ein Jahr gültig.

Wo kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Bewohnerparkausweise können unter bestimmten Vorraussetzungen im BürgerBüro ausgestellt bzw. auch online beantragt werden.

Wichtige Hinweise bei Bauarbeiten/Straßensperrungen

Im Falle von Straßensperrungen oder Baustellenbereichen im öffentlichen Verkehrsraum kann es zu Einschränkungen bei den in der Anlage dargestellten Parkmöglichkeiten für die Bewohner der Schweriner Innenstadt kommen. Deshalb ist die Beschilderung vor Ort bindend, diese ist immer zu beachten. Es gelten die Regeln der StVO.

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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Verkehrsplanung

Frau Ulrike Heese
Sachbearbeiterin
Raum: 4.029

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Parkhinweise für die Sport- und Kongresshalle & Palmberg Arena

Störungshotline

Parkscheinautomaten
0385 545-2086

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Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Parkhäuser und Parkplätze der Innenstadt

Betreiber & Gebühren Parkhäuser