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Rund um den Hund

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Was muss ich als Hundehalter in Schwerin beachten?

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In der Landeshauptstadt Schwerin sind die Hundehalterverordnung M-V sowie die Schweriner Hundeverordnung zu beachten. 

  • Im gesamten Stadtgebiet ist es verboten, Hunde OHNE Aufsicht frei laufen zu lassen.
  • Eine generelle Leinenpflicht gilt in den Stadtteilen Altstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Feldstadt, Ostorf, Zippendorf, im Bereich des Ziegelinnensees und eines 50 Meter breiten Streifens um den Ostorfer See und den Lankower See.
  • Vierbeiner mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern müssen auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern immer an der Leine geführt werden.

Entsprechend dieser Vorgaben haben Sie die Möglichkeit, Verstöße gegen die Hundehalterverordnung M-V und der Schweriner Hundeverordnung anzuzeigen. Das zur Verfügung stehende Formular soll Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Angaben zur Ahndung einer solchen Ordnungswidrigkeit machen zu können.

Aus Vogelschutzgründen müssen Hunde auch im Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“) angeleint werden, soweit dies nicht zur Jagdausübung oder im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft erforderlich ist.

Formular Anzeige Ordnungswidrigkeit

Wo kann ich das ganz genau nachlesen?

Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet

 © Landeshauptstadt Schwerin/Mareike Diestel

In Schwerin sind sechs Hundeauslaufflächen ausgewiesen. Die Flächen sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet und  Papierkörben und Tütenspendern zum Aufnehmen von Hundekot ausgestattet. Auf den ausgewiesenen Grünflächen können sich Hunde frei und ohne Leinenzwang bewegen. Von den nicht angeleinten Hunden darf jedoch keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit anderer Menschen  oder Tiere ausgehen. Auch auf dieser Fläche haftet der Hundehalter selbstverständlich für Schäden, die sein mitgeführter Hund verursacht. Ein bestehender Maulkorbzwang ist auch hier nicht außer Kraft gesetzt. Auch auf der Hundewiese gilt, dass Herrchen oder Frauchen die Hinterlassenschaft ihrer Hunde unverzüglich beseitigen müssen.

Auf diesen Flächen können Sie mit Ihrem Vierbeiner nach Herzenslust toben:

  • am Buchenweg im Stadtteil Schelfwerder
  • auf der Hangterrasse neben der ehemaligen Gaststätte „Panorama“ im Stadtteil Weststadt
  • an der Lungenklinik in der Lübecker-/ Gadebuscher Straße im Stadtteil Lankow
  • parallel zur Haselholzstraße im Stadtteil Gartenstadt
  • in einem Teilbereich der Grünanlage im Grünen Tal im Stadtteil Großer Dreesch
  • sowie am Südwestufer am Faulen See an der Fußgängerampel unterhalb der SVZ

 

Leinenzwang
Hundeauslaufflächen
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Ordnungsbehördliche Aufgaben

Frau König-Thiele
Raum: 2.060

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr

 

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