In der Landeshauptstadt Schwerin sind die Hundehalterverordnung M-V sowie die Schweriner Hundeverordnung zu beachten.
- Im gesamten Stadtgebiet ist es verboten, Hunde OHNE Aufsicht frei laufen zu lassen.
- Eine generelle Leinenpflicht gilt in den Stadtteilen Altstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Feldstadt, Ostorf, Zippendorf, im Bereich des Ziegelinnensees und eines 50 Meter breiten Streifens um den Ostorfer See und den Lankower See.
- Vierbeiner mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern müssen auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern immer an der Leine geführt werden.
Entsprechend dieser Vorgaben haben Sie die Möglichkeit, Verstöße gegen die Hundehalterverordnung M-V und der Schweriner Hundeverordnung anzuzeigen. Das zur Verfügung stehende Formular soll Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Angaben zur Ahndung einer solchen Ordnungswidrigkeit machen zu können.
Aus Vogelschutzgründen müssen Hunde auch im Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“) angeleint werden, soweit dies nicht zur Jagdausübung oder im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft erforderlich ist.
Formular Anzeige Ordnungswidrigkeit