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Fundtiere

© Landeshauptstadt Schwerin/Ulrike Auge

Hinweise zum Umgang mit Fundtieren

Wenn Sie ein Tier gefunden haben oder es Ihnen zugelaufen ist, fragen Sie sich vielleicht, was nun zu tun ist. Nachfolgende Hinweise sollen Ihnen helfen, die richtigen Schritte zu veranlassen.

Was ist ein Fundtier?

Fundtiere sind alle entlaufenen Haustiere, also Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie z. B. Hunde, Katzen, Ziervögel oder auch landwirtschaftliche Tiere. Fundtiere haben in der Regel einen Eigentümer. Im Unterschied zu einem herrenlosen Tier (z.B. freilebende Katzen) weist ein entlaufenes oder verloren gegangenes Haustier – also ein Fundtier - meist folgende Merkmale auf:

  • gepflegtes Fell/Gefieder
  • offenes, zutrauliches Wesen
  • wohlgenährte Erscheinung
  • Halsband oder andere Merkmale, die auf Menschenhand hinweisen (Tätowierung, Chip etc.)

Weitere Informationen finden Sie auch unter "Besondere Hinweise zu Hunden und Katzen".

Aufgefundene Haustiere sind rechtlich als Fundtiere zu betrachten und damit wie Fundsachen zu behandeln, d.h., es ist die Frage des Eigentums zu klären.

Sind Wildtiere auch Fundtiere?

Nein, Wildtiere, wie z. B. Enten, Schwäne, Waschbären, Wildschweine etc., sind keine Haustiere, denn sie haben keinen Eigentümer.

Weiterführende Informationen können Sie der Broschüre "Hände weg von Wildtieren" und dem Internetauftritt des Landesamtes für Umwelt- und Naturschutz und Geologie entnehmen.

Was muss ich tun? An wen kann ich mich wenden?

Freilaufende Tiere
Grundsätzlich gilt: Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen (Notruf 110). Dies gilt zum Beispiel dann, wenn durch freilaufende Tiere die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird oder die Gefahr besteht, dass Menschen gebissen oder auf andere Art verletzt werden können.

Fundtiere
Haben Sie in Schwerin ein entlaufenes Haustier (z.B. einen Hund) gefunden oder ist es Ihnen zugelaufen, können Sie das Tierheim Schwerin aufsuchen und das Fundtier dort zur Registrierung und Versorgung abgeben. Damit sind sie ihrer Pflicht nach dem Tierschutzgesetz nachgekommen, ein Fundtier anzuzeigen. Über verletzte Fundtiere ist  in jedem Fall das Tierheim zu informieren, da das Tierheim über die weitere ärztliche Behandlung des Tieres entscheidet.

Sollten Sie das Fundtier zunächst nicht im Tierheim abgeben und es statt dessen bei sich selbst versorgen wollen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Fund bei der Landeshauptstadt Schwerin unverzüglich durch eine Fundtieranzeige anzuzeigen. Denn nur so kann der Eigentümer des Fundtieres ermittelt werden. Sie dürfen Fundtiere nicht eigenmächtig behalten.

Wenn Sie sich dazu entschließen, dass das aufgefundene Tier zunächst in Ihrer Obhut verbleibt, sind Sie zur Verwahrung und artgerechten Versorgung des Tieres verpflichtet und müssen alle im Rahmen der Verwahrung anfallenden Kosten, wie z. B. die Kosten für Tierfutter oder den Tierarzt, selbst tragen. Die Ihnen im Rahmen der Verwahrung entstandenen Kosten werden nicht erstattet. Sollten Sie Interesse daran haben, das von Ihnen vorübergehend in Obhut genommene Fundtier zu behalten, teilen Sie dies bitte der zuständigen Behörde mit. Nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten besteht die Möglichkeit, das Eigentum an dem Fundtier zu erlangen, insofern sich der Eigentümer bis dahin nicht gemeldet hat.

Wenn Sie ein Fundtier nicht auf eigene Faust aus einer misslichen Lage retten können, wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an die Polizei oder die Feuerwehr. Stoßen Sie auf verstorbene Fundtiere am Straßenrand, sollte ebenfalls eine Meldung beim Tierheim oder bei der Landeshauptstadt erfolgen. Dadurch wird der Besitzer nicht länger im Ungewissen gelassen.

Verletzte Wildtiere
Wenn Sie ein verletztes Wildtier, z.B. Rehwild, Greifvögel oder auch eine verletzte Ente, auffinden, wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten des Stadthauses an die Untere Jagdbehörde oder den Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin. Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr unter der Rufnummer 112. Verwundete Wildtiere - wie z.B. Wildschweine – sollten generell nicht angefasst werden. Diese Tiere sind rechtlich gesehen keine Fundtiere und fallen nicht in Zuständigkeit des Tierheims.

Besondere Hinweise zu Hunde und Katzen

Hunde haben in aller Regel einen Besitzer und sind nur selten allein unterwegs. Falls Sie einen Hund allein antreffen, könnte dieser entlaufen sein und sich unter Umständen verlaufen haben. Daher ist es empfehlenswert, zunächst Ihre Nachbarn zu fragen, ob jemand den von Ihnen aufgefundenen Hund schon einmal gesehen hat und eventuell weiß, wem der Hund gehört.

Katzen sind freiheitsliebende Tiere und streifen gerne in der Natur umher. Oftmals kehren Katzen erst nach einigen Stunden bzw. ein paar Tagen zu Ihrem Eigentümer zurück. Auch wenn eine Katze mehrmals in Ihrer Nähe auftaucht, ist dies noch kein Anzeichen dafür, dass das Tier kein Zuhause mehr hat. Erst wenn eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, welche auf einen allgemein schlechten Zustand der Katze hindeuten, sollten Sie die zuständigen Stellen informieren. Von einem schlechten Zustand einer aufgefundenen Katze ist dann auszugehen, wenn diese allgemein verwahrlost wirkt, stark abgemagert ist, ein auffallend ungepflegtes Fell, offene Wunden bzw. starke Verletzungen, kahle Stellen im Fell oder einen

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Landeshauptstadt Schwerin

Fachdienst Ordnung

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Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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Kommunaler Ordnungsdienst

Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Frau König-Thiele

Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Frau Behring
Untere Jagdbehörde

Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Herr Möller
Fachgruppenleiter