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Ordnungs­behördliche Aufgaben

Ordnungsbehördliche Aufgaben

 © Fotolia/Werner

In der Fachgruppe Ordnungsbehördliche Aufgaben werden Lärmbeschwerden, Verstöße gegen die Hundehalterverordnung und Abschleppvorgänge bearbeitet. Des Weiteren Angelegenheiten im Fischereiwesen, Bestattungswesen, Schornsteinfegerwesen, Jagdwesen, Waffenrecht und Sprengstoffgesetz.

Belästigungen oder Gefährdungen durch Lärm

In Schwerin besteht keine gesetzlich geschützte Mittags- oder Nachtruhe. Nachbarn sind auf gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen.

Generell gilt, dass zwischen 22 und 06 Uhr eine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft vermieden werden muss, was sowohl die Lautstärke als auch die Dauer der Lärmeinwirkung angeht. Darüber hinaus kann es selbstverständlich im Mietvertrag oder der Hausordnung verbindliche Regelungen geben. In erster Linie ist deshalb Ihr Vermieter über die Ruhestörung zu informieren.

Da eine Ruhestörung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz darstellt, besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Polizei zu Hilfe zu rufen oder selbst eine Anzeige aufzugeben. Das zur Verfügung stehende Formular soll Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Angaben zur Ahndung einer solchen Ordnungswidrigkeit machen zu können.

Anzeige Ordnungswidrigkeit - LÄRM
Verstöße gegen die Hundeverordnung

In der Landeshauptstadt Schwerin sind die Hundehalterverordnung M-V sowie die Schweriner Hundeverordnung zu beachten.

  1. Im gesamten Stadtgebiet ist es verboten, Hunde OHNE Aufsicht frei laufen zu lassen.
  2. Eine generelle Leinenpflicht gilt in den Stadtteilen Altstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Feldstadt, Ostorf, Zippendorf, im Bereich des Ziegelinnensees und eines 50 Meter breiten Streifens um den Ostorfer See und den Lankower See.
  3. Vierbeiner mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern müssen auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern immer an der Leine geführt werden.

Entsprechend dieser Vorgaben haben Sie die Möglichkeit, Verstöße gegen die Hundehalterverordnung M-V und der Schweriner Hundeverordnung anzuzeigen. Das zur Verfügung stehende Formular soll Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Angaben zur Ahndung einer solchen Ordnungswidrigkeit machen zu können.

Weitere Informationen RUND UM DEN HUND

Schornsteinfegerwesen

Straßenverzeichnis KehrbezirkeSie sind auf der Suche nach Ihrem Kehrbezirk und den für Ihren Wohnort zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger?

Ermitteln Sie einfach anhand des Straßenverzeichnisses Ihren Kehrbezirk und entnehmen Sie dann der Übersicht den entsprechend zuständigen Bezirksschornsteinfeger.

 

Untere Jagdbehörde

UNSERE AUFGABEN:

  • Erteilung jagdrechtlicher Erlaubnisse
  • Jagdscheinerteilung
  • Bestätigung von Jagdaufsehern
  • Fachaufsicht Wildschadensausgleichskasse
  • Fachaufsicht Jagdgenossenschaften
  • Streckenerfassung, Streckenstatistik

Für die Beantragung des Jagdscheines legen Sie bitte vor:

Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:

  • Jagdschein
  • Teilnahmebestätigung

Rechtsgrundlagen:

Für die Bestätigung von Jagdaufsehern legen Sie bitte vor:

Private Kleinfeuerwerke

Für die Durchführung von Kleinfeuerwerken außerhalb des Jahreswechsels ist ein formloser Antrag mit folgendem Inhalt zu stellen:

  • wer (Verantwortlicher) will
  • wann (Tag, Uhrzeit) und
  • wo (Abbrennbereich)
  • zu welchem Anlass (Geburtstag, Jubiläum)

pyrotechnische Erzeugnisse (Raketen, Knaller, Fontänen...) abbrennen.

Eine Skizze vom Abbrennort ist dem Antrag beizufügen. Gleichzeitig ist mitzuteilen wo man beabsichtigt die Pyrotechnik zu kaufen, damit gleichzeitig eine Erlaubnis zum Kaufen erteilt werden kann.

Drohnen

Seit dem 7. April 2017 gilt die „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten“ (kurz: Drohnenverordnung).

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung – als Landesluftfahrtbehörde - für die Erteilung von Aufstiegserlaubnissen zuständig.

Der Fachdienst Ordnung ist über den Aufstieg einer Drohne innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt Schwerin zu informieren. Bitte teilen Sie uns dazu das Datum, den Zeitraum und den Aufstiegsort mit.

Ob der Aufstieg der Drohne wie von Ihnen geplant möglich ist oder nicht, teilt Ihnen der Fachdienst Ordnung entsprechend mit.

Grundsätzlich gilt ein Betriebsverbot für Drohnen über Menschenansammlungen, Katastrophengebieten und Wohngrundstücken.

Weitere Informationen zum Thema Drohnenaufstieg und Drohnenverordnung finden Sie auf folgenden Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wesentliche Regelungen der Drohnenverordnung

Weitere Informationen zu Drohnen:
Drohnenverordnung – Gesetzestext
Luftverkehrszulassungsordnung

Fischereischein auf Lebenszeit

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen, die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler / Sportfischer) dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.

Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten

  • den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder
  • den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.

Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen), erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.

Die Beantragung von Fischereischeinen erfolgt im BürgerBüro – Bürgerservice.

Antrag - Fischereischein auf Lebenszeit

Weitergehende Informationen zum Fischereischein auf Lebenszeit

Befristeter Fischereischein

Im Regelfall wird ein Fischereischein nur erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt worden ist.

Personen die keinen Fischereischein (mit Prüfung) besitzen, aber trotzdem angeln wollen, können in M-V eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, indem ein auf 28 Tage befristeter Fischereischein erteilt wird. Eine entsprechende Broschüre zu den wesentlichen Fragen des Fischerei- und Tierschutzrechts wird mit dem Schein ausgehändigt.

Der erste Originalschein kann in dem jeweiligen Kalenderjahr beliebig oft für einen Zeitraum bis zu jeweils 28 Tage verlängert werden.

Die Beantragung von Fischereischeinen erfolgt im BürgerBüro – Bürgerservice.

Antrag - befristeter Fischereischein

Weitergehende Informationen zum befristeten Fischereischein

Prüfungstermine zum Erwerb des Fischereischeins

Prüfungstermine zum Erwerb des Fischereischeines für das Jahr 2025
Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FSchPrVO M-V) vom 11. August 2005  (GVOBl. M-V S. 416),  in der geltenden Fassung der Bekanntmachung  finden die nächsten Prüfungen zum Erwerb des Fischereischeines wie folgt statt (begrenzte Teilnehmerzahl):

Prüfungstermin

Anmeldeschluss Prüfungsort

13.02.2025, 16:00 Uhr

06.02.2025 Landeshauptstadt Schwerin, FD Ordnung
19053 Schwerin, Am Packhof 2-6, Raum 2059
17.04.2025, 16:00 Uhr 10.04.2025 Landeshauptstadt Schwerin, FD Ordnung
19053 Schwerin, Am Packhof 2-6, Raum 2059
19.06.2025, 16:00 Uhr 12.06.2025 Landeshauptstadt Schwerin, FD Ordnung
19053 Schwerin, Am Packhof 2-6, Raum E070
17.07.2025, 16:00 Uhr 10.07.2025 Landeshauptstadt Schwerin, FD Ordnung
19053 Schwerin, Am Packhof 2-6, Raum 2059
14.08.2025 16:00 Uhr 07.08.2025 Landeshauptstadt Schwerin, FD Ordnung
19053 Schwerin, Am Packhof 2-6, Raum 2059
16.10.2025, 16:00 Uhr 09.10.2025 Landeshauptstadt Schwerin, FD Ordnung
19053 Schwerin, Am Packhof 2-6, Raum 2059
18.12.2025, 16:00 Uhr 11.12.2025 Landeshauptstadt Schwerin, FD Ordnung
19053 Schwerin, Am Packhof 2-6, Raum 2059

Anmeldung zu den Prüfungen im Fachdienst Ordnung, Fachgruppe Ordnungsbehördliche Aufgaben:  Anmeldungen zur Fischereischeinprüfungen  oder per E-Mail: fischerei@schwerin.de

 


Fischereischeinlehrgänge - Kreisanglerverband Schwerin-Stadt e.V.

Termine:

1. FS-Lehrgang 10./12./13./17./19./20.02.2025

Prüfung:  24.02.2025, 16:00 Uhr
Am Fasanenhof 9, 19061 Schwerin
2. FS-Lehrgang 12./14./15./19./21./22.05.2025

Prüfung:  26.05.2025, 16:00 Uhr

Am Fasanenhof 9, 19061 Schwerin
2. FS-Lehrgang 14./16./17./21./23./24.07.2025

Prüfung:  28.07.2025, 16:00 Uhr

Am Fasanenhof 9, 19061 Schwerin

Lehrgänge und Prüfungen des Kreisanglerverbandes Schwerin-Stadt e. V. finden in den Räumen des Kreisanglerverbandes Schwerin-Stadt e.V. in 19061 Schwerin, Am Fasanenhof 9 statt.
Lehrgangs- und Prüfungsbeginn ist jeweils 16:00 Uhr.

Interessenten für diesen Lehrgang des Kreisanglerverbandes Schwerin-Stadt e. V. melden sich bitte telefonisch bei Herrn Nentwich - Telefon +49 172 3051370 oder im Fachdienst Ordnung bei Frau Behring zu den Öffnungszeiten, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin - Telefon +49 385 545-1755, E-Mail dbehring@schwerin.de.

 

Fischereischeinlehrgänge Team Bodden-Angeln (Wochenendlehrgänge in Schwerin)
mit anschließender Prüfung

Termine für 2025

Lehrgangstermin

Prüfungstermin Ort
25./26.01.2025, 16:00 Uhr 26.01.2025 Campus am Ziegelsee, Ziegelseestraße 1
in 19055 Schwerin
22./23.03.2025, 16:00 Uhr 23.03.2025 Campus am Ziegelsee, Ziegelseestraße 1
in 19055 Schwerin
24./25.05.2025,
16:00 Uhr
25.05.2025 Campus am Ziegelsee, Ziegelseestraße 1
in 19055 Schwerin
27./28.09.2025, 16:00 Uhr 28.09.2025 Campus am Ziegelsee, Ziegelseestraße 1
in 19055 Schwerin
29./30.11.2025, 16:00 Uhr 30.11.2025 Campus am Ziegelsee, Ziegelseestraße 1
in 19055 Schwerin

Anmeldung für den Lehrgang bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn unter
Telefon: 0381-672570 oder 0177-4048675, Hotline Team Angelschein MV sowie
unter E-Mail: info@bodden-angeln.de

Anmeldung zur Prüfung (gilt nur für Teilnehmer am Lehrgang) unter
fischerei@schwerin.de

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Kontakt

Fachdienst Ordnung
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
E-Mail:     ordnungsamt@schwerin.de
Fax.:         +49 385 545-1759


Ordnungsbehördliche Bestattungen/
Abfallverdächtige Kraftfahrzeuge/
Drohnen/ Fallschirmsprünge
Frau Eret
Tel.:       +49 385 545-1757
E-Mail:    reret@schwerin.de
Zimmer: 2.058

Schornsteinfegerwesen
Frau Birke
Tel.:       +49 385 545-1753
E-Mail:    sbirke@schwerin.de
Zimmer: 2.057

Untere Jagdbehörde
(Zulassung Jägerprüfung,
Wildschadenersatz)/
Fischereiwesen
(Touristenfischereischein,
Ausnahmen Fischereischeinpflicht -
Genehmigung, Fischereischeinprüfung) /
Lotterien

Frau Behring
Tel.:       +49 385 545-1755
E-Mail:    dbehring@schwerin.de
Zimmer: 2.057

Waffenrecht/ Sprengstoffrecht/
private Kleinfeuerwerke

Frau Erdner
Tel.:       +49 385 545-1756
E-Mail:    ferdner@schwerin.de
Zimmer: 2.058

Abschleppvorgänge
(Vertretung Waffenrecht)
Frau Mikolaschek
Tel.:       +49 385 545-2505
E-Mail:    amikolaschek@schwerin.de
Zimmer: 2.060

Versammlungsbehörde/
Gefährliche Hunde,
Verstöße gegen die HundeVO
Frau König-Thiele
Tel.:       +49 385 545-1758
E-Mail:   skoenig-thiele@schwerin.de
Zimmer: 2.060

 

Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Leiter der Fachgruppe
Herr Möller
Tel.:       +49 385 545-1750
E-Mail:   mmoeller@schwerin.de
Zimmer: 2.067