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Kommunaler Ordnungs­dienst

© Landeshauptstadt Schwerin / CMatthews

Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr obliegt gemäß Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V den Ordnungsbehörden und der Polizei. Sofern unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen und diese auf anderem Weg nicht beseitigt werden können, kann sowohl die Ordnungsbehörde als auch die Polizei grundsätzlich selbständig die erforderlichen Maßnahmen treffen.

Der Kommunale Ordnungsdienst ist Ihr Ansprechpartner für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen in der Landeshauptstadt Schwerin zu Themen wie:

  • Kontrolle Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum
  • Parken in öffentlichen Grünanlagen
  • Schutz von Kinderspielplätzen (Verunreinigung und missbräuchliche Nutzung, Rauchen, Trinken von Alkohol)
  • Lärmbelästigung
  • aggressives Betteln
  • Grillen/Abbrennen offener Feuer
  • Leinenzwang
  • Tier-/Hundekot
  • Anliegerpflichten
  • ruhender Straßenverkehr
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • gefährliche Hunde
  • Kontrollen zur Einhaltung gewerblicher Bestimmungen (Gaststättengesetz, Jugendschutzgesetz, Spieleverordnung, Ladenöffnungsgesetz, Sonn- und Feiertagsgesetz, Preisangabenverordnung, Nichtraucherschutzgesetz)
  • Ermittlungstätigkeiten für die Ausländerbehörde
  • Kontrollen im Rahmen des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Sonstige Kontroll- und Prüfaufgaben
  • Kontrollen Einhaltung Winterdienst

Abschleppen/Umsetzen von Fahrzeugen

 © Fotolia/fra

Auskünfte darüber, ob Ihr Fahrzeug vom Kommunalen Ordnungsdienst des Fachdienstes Ordnung abgeschleppt wurde und wo es abzuholen ist, erhalten Sie unter der
Telefonnummer: +49 385 545-1830

Nach Abschluss von Abschleppmaßnahmen gehen entsprechende Informationen an die Leitstelle der Polizei, so dass dann alternativ auch dort Auskünfte möglich sind unter der
Telefonnummer: +49 3820 8888 2224

Hinweis:  Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit dem Abschleppen/Umsetzen von Fahrzeugen werden von der Bußgeldstelle des Fachdienstes Ordnung bearbeitet.

Die Bearbeitung der Kostentragung für das Umsetzen von Fahrzeugen erfolgt anschließend im Innendienst des FD Ordnung, FG Allgemeine Ordnungsbehördliche Aufgaben.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin
Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
- Kommunaler Ordnungsdienst-

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin
- Kommunaler Ordnungsdienst -

Frau Dräger
Leiterin
Raum: 1.034

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Ordnung
- Gewerbeangelegenheiten -

Frau Könn
Fachgruppenleiterin
Raum: 1.083

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Hotline

Mitteilung von Störungen
0385 545-1830

Ideen & Beschwerden