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Versammlungs­behörde

Hinweise zur Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel

Versammlungen unter freiem Himmel sind Kundgebungen und Aufzüge im öffentlichen Raum.

Versammlungen unter freiem Himmel sind gemäß § 14 Versammlungsgesetz bei der zuständigen Behörde anzumelden. 

Folgendes ist zu beachten:
Anmeldefrist
48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung unter freiem Himmel
(d. h. 48 Stunden vor der Einladung zur Versammlung unter freiem Himmel)
Form
formlos
(Sie können gern den Vordruck zur Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel nutzen.)

Inhalt der Anmeldung

  • Datum
  • Ort bzw. Streckenverlauf
  • Uhrzeit
  • Dauer
  • Versammlungs- oder Demonstrationsleiter
  • Teilnehmerzahl
  • Motto

Im Vordruck werden alle relevanten Daten abgefragt.
Somit können Sie sicher sein, dass der Versammlungsbehörde alle Informationen vorliegen.

Gesetzesgrundlagen zu Versammlungen:
Versammlungsgesetz
Artikel 8 Grundgesetz

Kontaktdaten zur Anmeldung
E-Mail:
demo@schwerin.de
ordnungsamt@schwerin.de

 

Fax:
+49 385 545-2419

 

Telefon:
+49 385 545-1758

 

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Kontakt

Fachdienst Ordnung -
Versammlungsbehörde

Frau König-Thiele
Sachbearbeiterin
Raum: 2.060

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Ordnungsbehördliche Aufgaben

Herr Möller
Leiter der Fachgruppe
Raum: 2.067

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin